Deutsche Tageszeitung - 737-MAX-Abstürze: Boeing muss Fluggesellschaft LOT keinen Einnahmeausfall bezahlen

737-MAX-Abstürze: Boeing muss Fluggesellschaft LOT keinen Einnahmeausfall bezahlen


737-MAX-Abstürze: Boeing muss Fluggesellschaft LOT keinen Einnahmeausfall bezahlen
737-MAX-Abstürze: Boeing muss Fluggesellschaft LOT keinen Einnahmeausfall bezahlen / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall von zwei tödlichen Flugzeugabstürzen aus den Jahren 2018 und 2019 von Boeing-Maschinen des Typs 737 MAX hat ein US-Gericht über Haftungsfragen entschieden. Wie das Gericht in Seattle im US-Bundesstaat Washington am Freitag (Ortszeit) urteilte, kann der US-Flugzeugbauer Boeing nicht für Einnahmeausfälle der polnischen Fluglinie LOT haftbar gemacht werden, nachdem deren 737-MAX-Maschinen in Folge der Abstürze für 20 Monate am Boden bleiben mussten.

Textgröße ändern:

Hintergrund sind zwei Abstürze des Flugzeugmodells von Boeing: 2018 war eine 737-MAX-Maschine der Fluggesellschaft Lion Air abgestürzt, 2019 ein entsprechendes Flugzeug von Ethiopian Airlines. Insgesamt waren dabei 346 Menschen ums Leben gekommen. Im Anschluss hatte Boeing eingeräumt, ein fehlerhaftes Flugstabilisierungsprogramm verbaut zu haben, das zu den Abstürzen beigetragen habe.

Wegen des Fehlers hatte die US-Luftfahrtbehörde angeordnet, alle 737-MAX-Maschinen am Boden zu belassen, und zwar von März 2019 bis November 2020. Vor Gericht hatte die Fluggesellschaft LOT Einnahmeausfälle für diesen Zeitraum in Höhe von 250 Millionen Dollar (umgerechnet 215 Millionen Euro) geltend gemacht und das mit angeblichen "vorsätzlichen und fahrlässig falschen Darstellungen" Boeings begründet.

Nach dem Urteil teilte die Airline in einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP mit, weitere rechtliche Schritte gegen den Flugzeugbauer zu prüfen. Boeing wiederum erklärte, sich über das "Urteil der Geschworenen zu unseren Gunsten" zu freuen.

Darüber hinaus sieht sich der Flugzeugbauer mit dutzenden Klagen von Angehörigen von Absturzopfern konfrontiert, von denen die überwiegende Mehrheit bereits außergerichtlich beigelegt wurde. Erst in diesem Monat hatte aber ein US-Gericht der Familie einer damals 24-jährigen US-Bürgerin 49,5 Millionen Dollar (umgerechnet 42,6 Millionen Euro) Schadenersatz zugesprochen, die beim Absturz der Ethiopian Airlines-Maschine im März 2019 ums Leben gekommen war.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Zahlreiche Verletzte bei Zusammenstoß zweier Straßenbahnen in Düsseldorf

Beim Zusammenstoß zweier Straßenbahnen in Düsseldorf sind am Samstag zahlreiche Menschen verletzt worden. Die Bahnen kollidierten aus zunächst ungeklärter Ursache frontal an einer Kreuzung in der Düsseldorfer Innenstadt.

Bundesweiter "Ehrentag": Verbände fordern von Politik Stärkung des Ehrenamts

Zum bundesweiten Ehrentag anlässlich des 77-jährigen Bestehens des deutschen Grundgesetzes hat eine Reihe von Verbänden eine Stärkung des Ehrenamts gefordert. Weniger Bürokratie für die ehrenamtliche Arbeit und eine bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf verlangten am Samstag etwa die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie der Sozialverband Deutschland.

Kleinkinder in Portugal ausgesetzt: Französisches Paar erscheint vor Gericht

Nach dem Auffinden zweier offenbar ausgesetzter Kleinkinder in Portugal sind deren Mutter und ihr Lebensgefährte am Samstag zur weiteren Befragung zum Gericht in Setúbal südlich der Hauptstadt Lissabon gebracht worden. Der 41 Jahre alten Frau und ihrem 55-jährigen Freund werden unter anderem Kindesmisshandlung vorgeworfen. Sie sollen die Jungen im Alter von vier und fünf Jahren alleine in einem Wald zurückgelassen haben. Im Anschluss an die Vernehmung könnte das Paar aus Frankreich in Untersuchungshaft genommen werden.

Arbeitgeberpräsident: Späterer Renteneintritt "nicht beliebt - aber notwendig"

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hält ein späteres Renteneintrittsalter für unumgänglich. Das sei zwar "nicht beliebt - aber notwendig", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Wochenende. Länder wie Dänemark zeigten, dass das funktionieren könne. "Mit der Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte - der sogenannten Rente ab 63 - und einer Kopplung der Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung hätten wir die Debatte vom Tisch."

Textgröße ändern: