Deutsche Tageszeitung - Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift

Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift


Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift
Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift / Foto: © AFP

Der irische Billigflieger Ryanair verlangt eine Extragebühr, wenn Eltern neben ihren Kindern sitzen wollen - das prüft nun die britische Wettbewerbsbehörde. Diese Gebühr für einen sogenannten Familienplatz in Höhe von acht Pfund (mehr als neun Euro) könne eine "missbräuchliche Vertragsklausel" sein, erklärte die Behörde am Donnerstag. In Italien etwa sei die Gebühr verboten.

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Auf den meisten Strecken mit Start in Großbritannien dagegen werde die Gebühr für einen Familiensitzplatz erhoben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair muss mindestens ein Elternteil einen solchen Sitzplatz neben seinem Kind oder seinen Kindern im Alter von zwei bis elf Jahren buchen. Für andere Passagiere sei eine Sitzplatzreservierung dagegen freiwillig, erklärte die Behörde. Ryanair sei zudem die einzige große Fluggesellschaft in Großbritannien, die diese Gebühr erhebe.

Ryanair erklärte, die Pflicht zur Buchung eines Familiensitzplatzes entspreche in vollem Umfang allen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Eltern mit Kindern würden nur die Gebühr für einen Familiensitz zahlen, könnten aber bis zu vier Kinder mitnehmen. Die Untersuchung der britischen Behörde sei "falsch". Die Wettbewerbsbehörde kündigte an, sie werde sich binnen der kommenden sechs Monate zum Stand ihrer Untersuchung äußern.

Auch in Deutschland muss ein Erwachsener bei Ryanair im Basic- oder Family-Plus-Tarif eine Sitzplatzreservierung erwerben, wenn er für seine mitreisenden Kinder unter zwölf Jahren kostenlose Sitzplätze reservieren will. Das kostet zwischen sechs und zehn Euro.

(L.Møller--DTZ)

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