Deutsche Tageszeitung - Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik

Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik


Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik
Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik / Foto: © AFP

Der Bundesrat hat Änderungen am geplanten Ersatz des sogenannten Heizungsgesetzes gefordert. Die Länderkammer beschloss am Freitag einen entsprechenden Antrag. Zuvor hatten der Wirtschafts- und der Umweltausschuss den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz als "handwerklich mangelhaft" und "nicht praxistauglich" kritisiert. Im Plenum des Bundesrats fand diese scharfe Kritik allerdings keine Mehrheit.

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Auf 59 Seiten hatten die Ausschüsse ihre Änderungswünsche zu Papier gebracht. Sie kritisierten etwa die neuen Regelungen als zu bürokratisch und zugleich als nicht klimafreundlich. Übrig blieben davon am Ende der Plenarsitzung der Länderkammer aber nur eine Reihe von Änderungswünsche im Detail. Etwa schlägt der Bundesrat vor, es den Bundesländern zu erlauben, strengere Vorgaben aus dem aktuellen Heizungsgesetz anzuwenden.

Grundsätzliche Änderungen an der sogenannten Biotreppe fordern die Länder nun nicht. Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Als Ausgleich sollen sie ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.

Allerdings halten die Bundesländer die Vorgaben zum Mieterschutz für nicht ausreichend. Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die Biotreppe, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen. Allerdings wäre das Kostenrisiko für Vermieter bei 30 Prozent Bio-Brennstoffen gedeckelt. Entstehen zusätzliche Kosten durch die gesetzliche Pflicht, mehr als diesen Anteil beizumischen, trügen diese allein die Mieter.

(U.Beriyev--DTZ)

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