Deutsche Tageszeitung - Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen

Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen


Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen / Foto: © AFP

Bundestag und Bundesrat haben einen Schlussstrich unter das unpopuläre Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gezogen. Die Abgeordneten verabschiedeten am Freitag das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz, das die zentralen Regeln für den Heizungstausch wieder abschafft. Der Bundesrat befasste sich anschließend ebenfalls mit dem Text, der nun Gesetz werden kann. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich. Umweltverbände kritisierten den Schritt scharf.

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Für den Klimaschutz sollen statt Vorgaben für neue Heizungssysteme mehr und mehr grüne Brennstoffe wie Grüngas oder Bio-Heizöl in den Heizkesseln verbrannt werden: Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden müssen. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.

"Eigentümer erhalten wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heizungsentscheidung", erklärte der CDU-Abgeordnete Sepp Müller dazu. Es brauche "Technologieoffenheit" statt "staatlicher Bevormundung". Er zeigte sich zudem zuversichtlich, dass die Klimaziele am Ende nicht nur erreicht, sondern übertroffen würden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte hingegen umgehend eine Verfassungsbeschwerde an, weil die Gesetzesänderungen den gesetzlichen Klimazielen widersprächen. "Statt auf wirksamen Klimaschutz wird auf teure sogenannte grüne Gase gesetzt und damit fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt", erklärte die Organisation.

Von Umweltverbänden kam insgesamt scharfe Kritik. "Trotz Warnungen und Kritik von allen Seiten wird der Einbau von klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt", erklärte Tina Löffelsend vom BUND. "Mit dem Gesetz verlängert Schwarz-Rot unsere Abhängigkeit von fossilen Importen und treibt die Heizkosten vieler Menschen in die Höhe."

Der Bundesverband Erneuerbare Energien begrüßte, dass im parlamentarischen Verfahren immerhin noch das Jahr 2045 als Enddatum für das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen zum Heizen in dem Gesetz verankert worden sei. "Damit ist implizit zumindest systemtechnisch ein Enddatum für den fossilen Betrieb von Heizsystemen in Sicht", erklärte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßte, dass das Gesetz "die Technologieoffenheit grundsätzlich aufrecht" halte. Es lasse jedoch viele Fragen offen - insbesondere nach der zukünftigen Versorgung mit biogenen Brennstoffen. Die Gaswirtschaft zeigte sich zufrieden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz trage zu einer "resilienten, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung" bei, erklärte der Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches. Es werde nun möglich sein, "bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen".

Die Bauindustrie begrüßte ebenfalls, dass es nun hoffentlich endlich Planungssicherheit gebe. "Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Chance verpasst, Klimaschutz im Gebäudebestand effizienter und bezahlbarer zu machen", kritisierte aber auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. "Völlig kontraproduktiv ist in diesem Zusammenhang die kurzfristig bekannt gewordene massive Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude."

Die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizungen sinkt deutlich, wie in dieser Woche bekannt wurde. Insbesondere Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen erhalten deutlich geringere Zuschüsse, die bis 2030 weiter absinken. Haushalte mit sehr geringen Einkommen profitieren zunächst von etwas höheren Fördermöglichkeiten, auch hier sinken die Sätze aber rasch ab.

Eigentümer, Immobilienverwaltungen und Fachunternehmen wüssten nun endlich wieder, "woran sie sich ausrichten können", erklärte der Verband der Immobilienverwalter, schränkte jedoch ein: "Der kurzfristige, faktische Antragsstopp bei der Gebäudeförderung steht jedoch im Widerspruch zum Anspruch auf Planungssicherheit."

(G.Khurtin--DTZ)

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