Deutsche Tageszeitung - EU-Experten empfehlen Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren

EU-Experten empfehlen Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren


EU-Experten empfehlen Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren
EU-Experten empfehlen Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren / Foto: © AFP/Archiv

Ein europäisches Expertengremium hat sich für ein Social-Media-Verbot in der EU für Kinder unter 13 Jahren ausgesprochen. Darüber hinaus seien Beschränkungen für ältere Jugendliche denkbar, solange Onlinedienste sie nicht vor Suchtgefahren, Gewaltdarstellungen und Hassrede schützten, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Einschätzung des Gremiums. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach sich für ein Mindestalter aus.

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"Es muss ein Mindestalter geben, ab dem sich Kinder auf Social Media anmelden können", sagte von der Leyen in Brüssel. "Wir müssen einen schrittweisen Zugang für unterschiedliche Altersgruppen in Betracht ziehen", fügte sie hinzu. Bestimmte Internetseiten und Apps könnten also ab 13 Jahren erlaubt sein, andere ab 15 oder 16 Jahren.

Von der Leyen will im September ankündigen, wie sie die Empfehlungen des Gremiums in EU-Gesetze umsetzen will. Die EU-Kommission muss dafür zunächst einen Gesetzesvorschlag machen, über den anschließend das Europaparlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten beraten müssen.

Zahlreiche EU-Länder planen bereits eigene Social-Media-Verbote, darunter Dänemark, Spanien, Griechenland und Frankreich. In Deutschland hat sich ein Expertengremium für eine EU-weite Lösung ausgesprochen, Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will bis Jahresende aber auch einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Die deutschen Experten hatten zu einem Verbot für Kinder unter 13 Jahren oder zu Beschränkungen für einzelne Dienste je nach Risiko geraten.

Jedes EU-Land kann theoretisch ein eigenes Mindestalter festlegen, für die Umsetzung ist aber ohnehin die EU-Kommission zuständig. Sie überwacht die großen Onlinedienste wie Instagram, Tiktok und Snapchat, nur sie kann die Konzerne zu Änderungen zwingen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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