Deutsche Tageszeitung - Händler haften nicht für Inhalt von Kundenbewertungen auf Online-Plattformen

Händler haften nicht für Inhalt von Kundenbewertungen auf Online-Plattformen


Händler haften nicht für Inhalt von Kundenbewertungen auf Online-Plattformen
Händler haften nicht für Inhalt von Kundenbewertungen auf Online-Plattformen / Foto: ©

Anbieter auf Online-Handelsplattformen haften nicht für Produktbewertungen von Kunden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag im Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall hatte ein Händler auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes zur Schmerzbehandlung angeboten. (Az. I ZR 193/18)

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Strittig war dabei, ob die auf einer Händlerseite veröffentlichten Kundenaussagen als Werbung angesehen werden können. Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte sich der Anbieter verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen. Allerdings sprachen Kunden in ihren Bewertungen von einer schmerzlindernden Wirkung. Ein Wettbewerbsverband klagte dagegen auf Unterlassung.

Der BGH musste deshalb prüfen, ob sich eine Unterlassungsklage auch auf Kundenbewertungen beziehen kann. Dies verneinten die Karlsruher Richter nun. Die Kundenbewertungen seien zwar irreführende Äußerungen Dritter, weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar sei. Der beklagte Anbieter habe mit den Kundenbewertungen aber weder selbst aktiv geworben oder diese veranlasst noch sich die Kundenbewertungen zu eigen gemacht.

(O.Tatarinov--DTZ)