Deutsche Tageszeitung - Vereinbarung mit Uber-Fahrer gilt in Frankreich als Arbeitsvertrag

Vereinbarung mit Uber-Fahrer gilt in Frankreich als Arbeitsvertrag


Vereinbarung mit Uber-Fahrer gilt in Frankreich als Arbeitsvertrag
Vereinbarung mit Uber-Fahrer gilt in Frankreich als Arbeitsvertrag / Foto: ©

Das oberste Gericht Frankreichs hat die Vereinbarung zwischen einem privaten Fahrer und der Plattform Uber als "Arbeitsvertrag" anerkannt. Der Pariser Kassationshof wies am Mittwoch einen Einspruch des US-Fahrdienstleisters gegen frühere Gerichtsurteile ab. Nach dem Grundsatzurteil genießen die Fahrer in Frankreich nun die gleichen Rechte wie Angestellte.

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Das Gericht gab einem früheren Chauffeur Recht. Er hatte die Justiz im Sommer 2017 angerufen, nachdem Uber sein Konto deaktiviert hatte und ihm so die Möglichkeit nahm, Fahrten anzubieten. Bei einem Arbeitsvertrag wäre ein solches Vorgehen nicht ohne Weiteres möglich, da Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten. "Das ist eine Premiere", erklärte der Anwalt des Klägers nach dem Urteil. "Sie betrifft alle Plattformen nach dem Modell Uber."

Das US-Unternehmen hatte argumentiert, die "Flexibilität" der Arbeitsorganisation stehe einem Vertrag entgegen. Auch ein britisches Gericht hatte zuvor entschieden, Uber müsse seinen Mitarbeitern Rechte wie den Mindestlohn und Urlaub zugestehen.

Bei Uber bieten Fahrer das eigene Auto als Taxi-Ersatz an. Die Fahrten können per Handy-App gebucht werden. In Deutschland ist Uber in acht Städten tätig, unter anderem in Berlin, München und Köln. Das Unternehmen streitet vor Gericht aber weiter mit Taxiunternehmen.

(W.Budayev--DTZ)