Deutsche Tageszeitung - Sterbehilfe in Frankreich nun unter Auflagen erlaubt - Umstrittenes Gesetz in Kraft

Sterbehilfe in Frankreich nun unter Auflagen erlaubt - Umstrittenes Gesetz in Kraft


Sterbehilfe in Frankreich nun unter Auflagen erlaubt - Umstrittenes Gesetz in Kraft
Sterbehilfe in Frankreich nun unter Auflagen erlaubt - Umstrittenes Gesetz in Kraft / Foto: © AFP/Archiv

In Frankreich haben manche unheilbar Kranke nun das Recht, sich unter Auflagen beim Suizid helfen zu lassen. Das seit Jahren diskutierte Sterbehilfe-Gesetz wurde am Mittwoch im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz gilt als die größte gesellschaftliche Reform des im kommenden Frühjahr aus dem Amt scheidenden Präsidenten Emmanuel Macron. Damit zählt Frankreich zu den wenigen Ländern, in denen Sterbehilfe unter Bedingungen möglich ist.

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Kritik an dem Gesetz kam von der katholischen Kirche, aber auch von Menschen in Pflegeberufen. Sie warnen davor, dass Patienten Druck empfinden könnten, ihren Familien oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentierten dagegen, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.

Um Sterbehilfe zu erhalten, müssen Patienten laut dem französischen Gesetz unter anderem volljährig sein und an einer nicht heilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit leiden. Sie müssen ihren Willen bis zuletzt frei und klar äußern können. Ein Arzt kann das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben. Die Patienten müssen das Mittel in der Regel selbst einnehmen. Nur falls sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, kann ein Arzt oder ein Pfleger ihnen dabei helfen.

Das Gesetz war im Juli von der Nationalversammlung verabschiedet worden, der Verfassungsrat gab in der vergangenen Woche grünes Licht. Diese Entscheidung habe eine "vorbildliche demokratische Debatte beendet", sagte Macron. Der Präsident hatte Ende 2022 einen Bürgerrat mit etwa 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einberufen. Auf Basis ihrer Vorschläge wurde das Gesetz erarbeitet, mit dem sich beide Kammern des Parlaments mehrfach beschäftigten.

Auch in Belgien, den Niederlanden und in der Schweiz sowie in Kanada und Uruguay ist Sterbehilfe unter Auflagen erlaubt.

(L.Møller--DTZ)

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