Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer kritisieren Gutschein-Regelung für geplatzte Freizeitveranstaltungen

Verbraucherschützer kritisieren Gutschein-Regelung für geplatzte Freizeitveranstaltungen


Verbraucherschützer kritisieren Gutschein-Regelung für geplatzte Freizeitveranstaltungen
Verbraucherschützer kritisieren Gutschein-Regelung für geplatzte Freizeitveranstaltungen / Foto: ©

Verbraucherschützer haben die geplante Gutschein-Regelung der Bundesregierung für in der Corona-Krise geplatzte Freizeitveranstaltungen scharf kritisiert. An den Folgen der Corona-Krise hätten alle schwer zu tragen, Unternehmen wie Verbraucher, erklärte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch in Berlin. "Die geplanten Zwangsgutscheine verteilen die Lasten aber auf eine unzumutbare und unfaire Weise. Die Pläne drohen viele Verbraucher zu überfordern."

Textgröße ändern:

Verbraucher hätten keinen Gutschein gekauft, sondern ein Ticket für ein Konzert, ein Opernabonnement oder eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft, erklärte Müller zur Begründung. Viele Menschen solidarisierten sich bereits mit den Anbietern und entschieden sich freiwillig für einen Gutschein. "Solidarität aber zum Zwang zu machen und bewährtes Verbraucherrecht - nämlich den Anspruch auf Erstattung - auszuhebeln, ist der falsche Weg." Der Staat dürfe nicht verordnen, wofür die Menschen ihr Geld ausgeben. Gutscheine seien "keine geeignete Krisenhilfe".

Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung eine "Formulierungshilfe" für die Koalitionsfraktionen über eine Gutschein-Lösung für geplatzte Freizeitveranstaltungen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, sollen Kunden von den Anbietern Gutscheinen für abgesagte Veranstaltungen erhalten und diese nach dem Ende der Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 einlösen können. Auch für Jahreskarten etwa für Museen oder Schwimmbäder, die wegen der Pandemie zeitweise nicht genutzt werden können, soll es einen Gutschein geben.

Verbraucher, die den Gutschein bis Ende nächsten Jahres nicht einlösen, erhalten demnach ihr Geld zurück. Zudem ist eine Härtefallregelung vorgesehen für Kunden, die das Geld in der Krise dringend brauchen.

"Veranstalter und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe. Hierdurch gerät eine ganze Branche mit vielen tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Dadurch sei die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote in Deutschland "ernsthaft bedroht".

(M.Dorokhin--DTZ)