Deutsche Tageszeitung - Studie: EZB-Anleihekäufe unterstützten Vermögensbildung der Deutschen

Studie: EZB-Anleihekäufe unterstützten Vermögensbildung der Deutschen


Studie: EZB-Anleihekäufe unterstützten Vermögensbildung der Deutschen
Studie: EZB-Anleihekäufe unterstützten Vermögensbildung der Deutschen / Foto: ©

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank hat eine Studie der EZB-Politik eine positive Wirkung auf die Vermögensbildung deutscher Sparer bescheinigt. Unter dem im Jahr 2015 gestarteten EZB-Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), dessen Nachteile für deutsche Sparer die Karlsruher Richter angeführt hatten, habe sich die Vermögensbildung in Deutschland sogar besser als in anderen Ländern des Euroraums entwickelt, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

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Grund dafür war demnach vor allem die geringe Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik. Dies sei ein wichtiger Faktor für die Vermögensbildung, da die meisten Sparer laut IW ihr Erspartes nicht über Zinsen, sondern über ihr Arbeitseinkommen aufbauen. Für die Vermögensbildung sei daher eine gesunde Konjunktur wichtiger als ein hoher Zins.

Während das umstrittene Anleihenkaufprogramm der EZB lief, stieg das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland laut der Studie im Jahresschnitt trotz Niedrigzinsen um 4,3 Prozent. Vor der Finanzkrise, von Anfang 2004 bis Mitte 2008, sei das Vermögen dagegen nur um 3,7 Prozent angewachsen.

"So lange das Wachstum in Deutschland gut verläuft und die Beschäftigung hoch ist, so lange ist auch in Zeiten von niedrigen Zinsen ein Vermögensaufbau möglich", erklärte Studien-Autor Markus Demary, IW-Experte für Geldpolitik. Zumindest in Bezug auf die Ersparnisse sei das PSPP deshalb verhältnismäßig gewesen.

Die deutschen Verfassungsrichter hatten in der vergangenen Woche das 2015 gestartete Programm der EZB zum Kauf von Staatsanleihen in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die EZB hatte demnach nicht innerhalb ihrer Kompetenzen gehandelt, weil sie nicht prüfte, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Bundesregierung und Bundestag hätten Grundrechte verletzt, weil sie nicht dagegen vorgegangen seien. Bundesregierung und Bundestag seien nun verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken.

(L.Møller--DTZ)