
BGH prüft Zigarettenautomaten an Supermarktkassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (11.00 Uhr) mit dem Verkauf von Zigaretten aus Automaten an Supermarktkassen. Der BGH muss darüber entscheiden, ob dieses Angebot zulässig ist, obwohl auf den Auswahltasten der Automaten keine Warnhinweise vor Tabakkonsum angebracht sind. Hintergrund ist die Klage eines Verbrauchervereins gegen die Betreiber von zwei Supermärkten in München. Ob am Donnerstag bereits ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. I ZR 176/19)
Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München erfolglos. Das OLG vertrat im Berufungsverfahren die Ansicht, es sei ausreichend, wenn der Kunde vor dem Kauf die Warnhinweise auf der Zigarettenpackung sehe. Dafür bleibe ausreichend Gelegenheit, wenn sich die Packung auf dem Kassenband befinde.
(A.Stefanowych--DTZ)