Deutsche Tageszeitung - Koalitionsfraktionen einigen sich auf weitergehendes Tabakwerbeverbot

Koalitionsfraktionen einigen sich auf weitergehendes Tabakwerbeverbot


Koalitionsfraktionen einigen sich auf weitergehendes Tabakwerbeverbot
Koalitionsfraktionen einigen sich auf weitergehendes Tabakwerbeverbot / Foto: ©

Nach langen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen Gesetzentwurf für ein weitergehendes Tabakwerbeverbot verständigt. Außenreklame - etwa auf Plakaten - soll für herkömmliche Tabakprodukte ab 2022 verboten werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Für E-Zigaretten soll das Verbot demnach ab 2024 gelten.

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In Deutschland ist Tabakwerbung an vielen Stellen bereits verboten, etwa im Radio, in Zeitungen und im Fernsehen. Auf Plakaten und im Kino gibt es sie aber noch. Ein umfassendes Verbot war in der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gescheitert. Mit dem nun vorgelegten Entwurf soll auch eine EU-Richtlinie zur Tabakwerbung umgesetzt werden.

Demnach soll das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, es sind anschließend aber zum Teil Übergangsfristen vorgesehen. Für Tabakerzeugnisse würde das Verbot der Außenwerbung ab 1. Januar 2022 greifen,für Tabakerhitzer zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024.

Bei der Kinowerbung gilt bislang, dass sie ab 18.00 Uhr ausgestrahlt werden darf. Stattdessen wollen die Koalitionsfraktionen nun, dass solche Reklame nur noch vor Filmen gezeigt werden darf, die erst ab 18 freigegeben sind. Außerdem soll das Verbot, Tabakprodukte kostenlos zu verteilen, ausgeweitet werden. Diese Änderungen sollen ab 2021 gelten.

"Die Verbote der Außenwerbung und die weitergehende Einschränkung der Kinowerbung sowie ein Verbot der kostenlosen Abgabe in Kombination mit den bereits bestehenden Werbeverboten werden als wirksame Mittel eingeschätzt, um eine weitere Senkung der Raucherquote zu erreichen", heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf.

Es solle "der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich Tabakprodukte von anderen legal beworbenen Produkten grundlegend unterscheiden. Wohl kein anderes dieser Produkte ist bereits bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gleichermaßen gesundheitsschädlich wie Tabakprodukte."

Der Bundestag soll am Freitag kommender Woche erstmals über den Gesetzentwurf diskutieren.

(M.Dorokhin--DTZ)

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