Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Streit um Elbvertiefung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Donnerstag (12.00 Uhr) eine weitere Entscheidung im jahrelangen Rechtsstreit um die Vertiefung der Elbe zwischen Nordsee und Hamburger Hafen. Dadurch soll es größeren Containerschiffen ermöglicht werden, den Hafen anzulaufen. Im Februar 2017 hatte das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Planung bereits weitgehend gebilligt, aber einzelne Nachbesserungen gefordert, etwa für die nur in der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel. (Az: 7 A 1.18)
Hamburg hatte danach die Planung entsprechend ergänzt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält dies aber für unzureichend und klagte erneut. Über diese Klage muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
(Y.Ignatiev--DTZ)