Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer loben Gutscheinlösung für Pauschalreisen

Verbraucherschützer loben Gutscheinlösung für Pauschalreisen


Verbraucherschützer loben Gutscheinlösung für Pauschalreisen
Verbraucherschützer loben Gutscheinlösung für Pauschalreisen / Foto: ©

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die geplante Gutscheinlösung für ausgefallene Pauschalreisen in der Corona-Pandemie gelobt. Solche Gutscheine seien "fair, wenn sie freiwillig, flexibel und gegen Insolvenz gesichert sind", erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Donnerstag. "Die unsägliche Diskussion über Zwangsgutscheine, die die Bundesregierung einführen wollte, ist endgültig beendet."

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Der Bundestag stimmt am Donnerstagnachmittag über die Gutscheinlösung ab. Damit bekommen Reiseveranstalter die Möglichkeit, bei einer Absage von Reisen aufgrund der Pandemie den Kunden einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Sie müssen dann nicht mehr sofort das Geld zurückzahlen. Die Gutscheine werden vom Staat gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.

Reisende werden aber nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Über eine solche Variante war zwischenzeitlich diskutiert worden. "Die Bereitschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Gutscheine zu akzeptieren, wird durch die Debatte gesunken sein", vermutete Müller.

Er forderte zudem die Bundesregierung auf, schnell die angekündigte neue Insolvenzsicherung im Reiserecht unter Dach und Fach zu bringen. "Die geltende Regelung zur Insolvenzabsicherung ist nicht ausreichend, wie die Thomas-Cook-Pleite gezeigt hat", erklärte Müller. "Der Gesetzentwurf muss schleunigst - spätestens nach der Sommerpause - vorgelegt werden."

Das Bundeskabinett hatte vor drei Wochen Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zu diesem Thema gebilligt. Künftig sollen die Reiseanbieter in einen Pflichtfonds einzahlen - wer nicht über den Fonds abgesichert ist, soll keine Pauschalreisen anbieten dürfen. Mit dem Geld aus dem Fonds sollen die Vorauszahlungen der Kunden abgesichert und ihr Rücktransport nach Deutschland im Insolvenzfall bezahlt werden.

Die Regelungen sind eine Lehre aus der Thomas-Cook-Pleite, bei der sich herausstellte, dass die Insolvenzversicherung bei weitem nicht ausreicht, um die Kunden zu entschädigen. Der Bund springt hier mit 225 Millionen Euro ein.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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