Deutsche Tageszeitung - Scheuer ruft Länder zur Rückkehr zu altem Bußgeldkatalog für Raser auf

Scheuer ruft Länder zur Rückkehr zu altem Bußgeldkatalog für Raser auf


Scheuer ruft Länder zur Rückkehr zu altem Bußgeldkatalog für Raser auf
Scheuer ruft Länder zur Rückkehr zu altem Bußgeldkatalog für Raser auf / Foto: ©

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) macht Druck für eine Entschärfung des Bußgeldkatalogs für Temposünder. Infolge der Panne bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) habe der Bund die Länder aufgefordert, "ab sofort" wieder den bis zum 27. April geltenden Bußgeldkatalog anzuwenden, sagte eine Sprecherin Scheuers. Der Minister wies zudem Kritik aus den Ländern an seinem Vorgehen zurück. Die FDP sprach von einem "inhaltlichen und handwerklichen Desaster".

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Was der Formfehler bei der StVO-Novelle für Temposünder bedeutet, deren Fälle bereits entsprechend den Regeln des neuen Bußgeldkatalogs geahndet wurden, blieb zunächst offen. Es werde an einer "bundeseinheitlichen Lösung" in dieser Frage gearbeitet, sagte die Sprecherin des Verkehrsministeriums. Die Bundesregierung werde "schnellstens einen neuen Vorschlag" für die Neuregelung des Bußgeldkatalogs vorlegen. Bereits zuvor hatten sechs Bundesländer vorerst eine Rückkehr zu den alten Regeln angekündigt.

Scheuer verwahrte sich angesichts der Panne gegen Kritik aus den Bundesländern. "Schuldzuweisungen zwischen Bund und Ländern nutzen hier gar nichts. Alle zusammen sind in der Verantwortung, denn die Länder haben zahlreiche Änderungen vorgenommen und darüber abgestimmt", sagte Scheuer der "Passauer Neuen Presse".

"Ich will eine klare, faire und zügige Lösung", sagte Scheuer weiter. "Richtigstellung und Verhältnismäßigkeit in einem Paket." Das bedeute, die "überzogenen Fahrverbote an nur zwei Stellen" müssten weg, alles andere sei "weitgehend unstrittig."

Wegen eines Formfehlers in der Novelle der Straßenverkehrsordnung sind die umstrittene Neuregelung und der Bußgeld-Katalog nicht rechtskräftig. Die Länder fordern Scheuer auf, den Formfehler schnell zu korrigieren, damit die Verordnung in Kraft treten kann und Rechtssicherheit besteht. Danach könne über Änderungen der Bußgeld-Regelungen beraten werden. Der Verkehrsminister will die Korrektur des Formfehlers seines Hauses jedoch mit einer Entschärfung der Strafen für Tempoverstöße verbinden.

Zu dem Formfehler kam es nach Angaben der Sprecherin Scheuers, indem in der Eingangsordnung der neuen Verordnung die Rechtsgrundlage nicht genannt wurde. "Das führt dazu, dass die Regelungen zu Fahrverboten in Artikel drei nichtig sind."

Der neue Bußgeldkatalog sieht ein einmonatiges Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 Stundenkilometern vor. Vor der Novellierung lag die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot bei 31 Stundenkilometern.

Scharfe Kritik an Scheuer kam aus der Opposition. "Für Bundesverkehrsminister Scheuer ist dies nach Pkw-Maut und Dieselfahrverboten die nächste schwere Panne", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Luksic. Er warnte wegen des Formfehlers vor "Rechtsunsicherheit, Klagewellen und überlasteten Gerichten".

Zwar seien besonders "beim Thema Rettungsgasse" höhere Bußgelder "wichtig und sinnvoll", erklärte Luksic. Bei den Tempoverstößen drohten dagegen "über eine Million zusätzliche Fahrverbote pro Jahr schon bei erstmaligen Vergehen". Dies sei eine "unverhältnismäßige Führerscheinfalle."

Auch die Kommunen drängen auf eine schnelle Korrektur. "Der offensichtliche Formfehler im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung muss vor allem durch die Kommunen ausgebadet werden und führt zu Unsicherheit und Mehraufwand bei allen Betroffenen", erklärte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, gegenüber der "Passauer Neuen Presse". "Bund und Länder sind nun gefordert, die Verordnung schnellstmöglich rechtssicher anzupassen", forderte er.

(W.Budayev--DTZ)