Deutsche Tageszeitung - Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet


Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet / Foto: ©

Von der Corona-Krise stark betroffene Unternehmen wie beispielsweise Reisebüros können seit Mittwoch neue Hilfen des Bundes erhalten. Die Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden, wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte. Anträge können über die bundesweit geltende Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

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Mit den Überbrückungshilfen will die Bundesregierung denjenigen Unternehmen unter die Arme greifen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind und die trotz der Lockerungen auch in den Monaten Juni bis August mit enormen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige oder gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen können einen Antrag stellen.

Sich auf der Internetplattform registrieren und für die Unternehmen dann Anträge auf die Zuschüsse stellen können allerdings nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Nach Angaben Altmaiers soll dies Manipulationen ausschließen. Der Deutsche Anwaltverein DAV kritisierte dies am Mittwoch und forderte, auch Anwältinnen und Anwälte als berechtigte Antragsteller für ihre Mandanten zuzulassen.

Nach erfolgter Registrierung auf der Internetplattform können laut Bundesregierung "in den nächsten Tagen" die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen könnten bereits diesen Monat erfolgen.

Die Überbrückungshilfe erstattet dabei einen Anteil an den Fixkosten, die ungeachtet der Umsatzausfälle für die Unternehmen weiter anfallen - beispielsweise für Mieten, Finanzierungskosten oder Grundsteuern. Haben Unternehmen Umsatzfälle in Höhe von 70 Prozent oder mehr, werden 80 Prozent der Fixkosten übernommen, bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 Prozent und 70 Prozent ist es die Hälfte und bei einem Rückgang zwischen 40 und 50 Prozent sind es 40 Prozent der Fixkosten.

Eine Besonderheit gibt es bei Reisebüros: Sie können auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßte dies als "gute Nachricht für Reisebüros und Reiseveranstalter".

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten sind es 5000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In "begründeten Ausnahmefällen" sollen die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden können.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte, die Fixkostenzuschüsse müssten nun schnellstmöglich und unbürokratisch bei den betroffenen Unternehmen ankommen. Nach Angaben von DIHK-Präsident Eric Schweitzer berichten noch immer rund 20 Prozent der Unternehmen von einem kompletten oder weitreichenden Stillstand ihres Geschäfts. "Darunter sind Busunternehmen, Veranstalter von Messen, Konzerten oder Schausteller", erklärte er.

Nach Angaben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellt die Bundesregierung insgesamt rund 25 Milliarden Euro für die Überbrückungshilfe bereit. "Damit ist es der größte Einzelposten des Konjunkturpakets", erklärte er.

(Y.Ignatiev--DTZ)