Deutsche Tageszeitung - Mieter und Vermieter zahlen Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen

Mieter und Vermieter zahlen Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen


Mieter und Vermieter zahlen Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen
Mieter und Vermieter zahlen Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen / Foto: ©

Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung können vom Vermieter zwar auch Jahre später noch Renovierungen wie Malerarbeiten verlangen, müssen sich dann aber auch selbst an den Kosten beteiligen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Fällen, in denen die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf die Mieter aufgrund der unrenovierten Übergabe der Wohnung unwirksam ist und sich deren Zustand erheblich verschlechtert hat. Mieter- und Vermietervebände kritisierten die Entscheidung. (Az. VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18)

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Hintergrund für das Urteil waren zwei Fälle aus Berlin, in denen die Mieter fast 15 beziehungsweise mehr als 20 Jahre nach ihrem Einzug Renovierungen verlangten. Die Mieter in einem Rechtsstreit forderten einen Kostenvorschuss von mehr als 7000 Euro für Tapezier- und Malerarbeiten. Ihre Klage blieb erfolglos. Im zweiten Fall verlangte ein Mieter vom Vermieter Malerarbeiten. Diese Klage wiederum hatte Erfolg. Der BGH wies beide Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurück.

Die Bundesrichter stellten zunächst fest, dass die im Mietvertrag vorgesehene Übertragung der Schönheitsreparaturen auf die Mieter in beiden Fällen unwirksam sei, weil sie unrenovierte Wohnungen übernommen und dafür keinen angemessenen finanziellen Ausgleich bekommen hätten. Vermieter treffe in solchen Fällen eine Instandhaltungspflicht, wenn sich der anfängliche Zustand der Wohnung wesentlich verschlechtert habe.

Allerdings müssen sich nach Ansicht des BGH auch die Mieter an den Kosten beteiligen. Denn durch die Renovierung erhielten die Mieter eine Wohnung in einem besseren Zustand als zu ihrem Einzug. In der Regeln müssen sie demnach die Hälfte der Kosten übernehmen.

Dieses Mieter und Vermieter belastende Urteil stieß auch auf beiden Seiten auf deutliche Kritik. Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, nannte die Entscheidung "ungerecht und lebensfremd". Sie trage der Erhaltungspflicht des Vermieters nicht Rechnung. Trotz einer unwirksamen Überbürdung der Schönheitsreparaturen werde der Mieter in Eigeninitiative renovieren, da ihn dies billiger komme, als sich zur Hälfte an den Firmenkosten zu beteiligen, die der Vermieter beauftrage.

Der Präsident des Vermieterverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, bezeichnete das Karlsruher Urteil als "ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter". Wenn der Vermieter verpflichtet sei, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen vorzunehmen, müsse er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung lebten, würden so wiederum auch ohne Renovierung mit höheren Kosten belastet. Bei einer Reparatur könne zudem durch die Selbstbeteiligung schnell ein vierstelliger Betrag zustandekommen.

Der Verband forderte deshalb eine "Klarstellung im Gesetz". Wohnkosten müssten durch Eigenleistungen der Mieter gesenkt werden "Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein", forderte Warnecke. Auch der Berliner Mieterverein kritisierte, Bundesregierung und Bundestag drückten sich bis heute darum, gesetzliche Klarstellungen herbeizuführen.

(M.Dorokhin--DTZ)