Deutsche Tageszeitung - Volksbegehren Mietenstopp in Bayern nicht zulässig

Volksbegehren Mietenstopp in Bayern nicht zulässig


Volksbegehren Mietenstopp in Bayern nicht zulässig
Volksbegehren Mietenstopp in Bayern nicht zulässig / Foto: ©

Nach dem juristischen Scheitern des Volksbegehrens gegen Mieterhöhungen in Bayern werden die Forderungen nach einer deutschlandweit gültigen politischen Entscheidung lauter. Die zu den Mitinitiatoren zählende bayerische SPD-Vorsitzende Natascha Kohnen kündigte Donnerstag an, die SPD werde das Thema "zur harten Kampflinie" bei der nächsten Bundestagswahl machen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof stoppte das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" mit der Begründung, dass Bayern keine eigene Gesetzgebungskompetenz habe.

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Ziel des Volksbegehrens war, in Bayern für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke sowie Gewerkschaften.

Die Initiatoren sammelten zwar ausreichend Unterschriften für die Einberufung eines Volksbegehrens, das bayerische Innenministerium lehnte dieses aber wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Freistaats ab.

Diese Position bestätigte das oberste bayerische Verfassungsgericht. Für solch ein Volksbegehren gebe es keine gesetzlichen Voraussetzungen, das Vorhaben sei mit Bundesrecht unvereinbar.

Kampagnenleiter Matthias Weinzierl forderte, dass nun der Bund einen Mietenstopp einführen müsse, wenn es Bayern nicht könne. "Wir haben uns mit einer Vielzahl von weiteren Initiativen aus der ganzen Bundesrepublik vernetzt, die sich auch zum Ziel gesetzt haben, den Wohnungsmarkt zu beruhigen. Zusammen auch mit dem Bundesverband des Deutschen Mieterbundes werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesregierung dieses riesige Problem endlich angeht."

Als nächsten Schritt solle es nun zusammen mit anderen Initiativen im Herbst einen bundesweiten Mietenstopp-Gipfel geben. Die bayerische SPD-Vorsitzende Kohnen erklärte, "wir sind weder juristisch noch politisch geschlagen." Schon auf ihrem letzten Bundesparteitag habe die SPD den Weg dafür bereitet. "Die vielen ähnlichen Initiativen in Berlin, Hamburg oder anderen Bundesländern zeigen, dass wir eine bundespolitische Antwort auf dieses Thema brauchen."

Auch die ebenfalls zu den Mitinitiatoren zählende Linke verlangt nun eine Regelung auf Bundesebene, die stellvertretende Linken-Fraktionschefin im Bundestag, Caren Ley, erklärte, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. "Ob ein Mietenstopp auf Länderebene zulässig ist, wird das Bundesverfassungsgericht im Fall des Berliner Mietendeckels feststellen." Wenn der Mietenstopp auf Länderebene in Karlsruhe scheitere, müsse der Bund ihn einführen.

Die Berliner CDU und FDP sehen in dem bayerischen Urteil auch einen Fingerzeig, wie Karlsruhe zum Berliner Mietendeckel urteilen wird. In Berlin hatte der Senat einen Mietendeckel beschlossen, dessen Rechtmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht prüfen muss. Die Berliner CDU nannte eine Niederlage programmiert, die FDP sieht sich in ihrer Kritik an dem Berliner Gesetz bestätigt.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärte, mit diesem Urteil müsse zu einer sachlichen Diskussion über den angespannten Wohnungsmarkt in einigen Ballungsgebieten zurückgekehrt werden. Nur durch mehr Neubau und die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus werde es eine wirkliche Entspannung geben.

(W.Budayev--DTZ)