Deutsche Tageszeitung - Beim Ehegattensplitting bis zu 700 Euro weniger Krankengeld in Steuerklasse V

Beim Ehegattensplitting bis zu 700 Euro weniger Krankengeld in Steuerklasse V


Beim Ehegattensplitting bis zu 700 Euro weniger Krankengeld in Steuerklasse V
Beim Ehegattensplitting bis zu 700 Euro weniger Krankengeld in Steuerklasse V / Foto: ©

Die klassische Verteilung der Lohnsteuerklassen beim Ehegattensplitting reduziert den Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld monatlich um mehrere hundert Euro. Beim Krankengeld ist die Differenz zwischen den Lohnsteuerklassen V und III mit bis zu 700 Euro besonders groß, wie aus einer von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag veröffentlichten Studie hervorgeht. Zu 90 Prozent betreffen die Nachteile Frauen.

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Das Ehepaar büßt insgesamt keine Ansprüche ein, allerdings sind die Effekte zwischen den beiden Steuerklassen sehr ungleich verteilt: Beim Krankengeld ist die Differenz laut Studie am größten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro. Eine Erwerbsperson in Lohnsteuerklasse III erhält trotz gleicher Sozialbeiträge ein Netto-Krankengeld von 2682 Euro, in Steuerklasse V sind es 697 Euro weniger.

Ähnlich groß ist die prozentuale Differenz beim Krankengeld durchgängig ab einem Monatsbrutto von 2500 Euro. Bei 2500 Euro beträgt der Unterschied auch schon 414 Euro im Monat. Am geringsten ist der Unterschied mit je sechs Prozent bei geringen Einkommen von rund 830 Euro brutto im Monat und bei hohen von knapp 6700 Euro.

Auch beim Arbeitslosengeld I unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen um maximal 635 Euro. Soviel weniger erhalten Beschäftigte mit Steuerklasse V bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6700 Euro im Vergleich zur Steuerklasse III. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent.

Sogar 27 Prozent beträgt der Abstand bei einem Bruttoeinkommen zwischen 2500 und 5000 Euro. Selbst bei niedrigen Bruttoeinkommen liegen die Ansprüche mit unterschiedlichen Steuerklassen noch um mindestens zwölf Prozent auseinander.

Beim Elterngeld ergibt sich die maximale Differenz bei einem Bruttoeinkommen von knapp 4200 Euro monatlich. Ein Elternteil in Klasse III erhält 1789 Euro monatlich, während es in Steuerklasse V nur 1292 Euro gibt und damit 497 Euro weniger. Das entspricht einer Differenz von 28 Prozent. 29 Prozent beträgt der Abstand bei einem Monatsbrutto von 2500 Euro.

Nach Auffassung der Studienautoren vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer stellen diese Steuerregelungen eine Geschlechterdiskriminierung dar. Die Vorteile der Kombination der Steuerklassen III und V für das monatliche Haushaltseinkommen würden "durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft".

Die Wissenschaftler schlagen eine Reform bei der Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens und die Abschaffung von Steuerklasse V vor. Sie weisen darauf hin, dass es mit der Lohnsteuerklasse IV für beide Partner oder das sogenannte Faktorverfahren bereits eine Alternative gibt, die die Unwucht minimiert. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings bliebe für das Paar erhalten, er würde aber annähernd gleich aufgeteilt.

Für die Lohnersatzleistungen schlägt die Studie generell die Berechnung anhand der Steuerklasse IV vor, um nicht nur die Nachteile der Steuerklasse V, sondern auch die Benachteiligung von Alleinerziehenden und anderen nicht verheirateten Eltern zu beseitigen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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