Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer wirft Lufthansa Vorsatz bei fehlenden Reise-Erstattungen vor

Verbraucherschützer wirft Lufthansa Vorsatz bei fehlenden Reise-Erstattungen vor


Verbraucherschützer wirft Lufthansa Vorsatz bei fehlenden Reise-Erstattungen vor
Verbraucherschützer wirft Lufthansa Vorsatz bei fehlenden Reise-Erstattungen vor / Foto: ©

Der Streit über fehlende Ticket-Erstattungen der Fluggesellschaften in der Corona-Krise verschärft sich: Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, warf der Lufthansa Vorsatz vor. "Es gibt bisher nur vereinzelte Erstattungen. Selbst die Lufthansa, die wir Steuerzahler mit neun Milliarden Euro stützen, kriegt es bisher nicht auf die Reihe, ihren Kunden das Geld für ausgefallene Flüge zurückzugeben", sagte Müller der "Rheinischen Post". "Ich halte das nicht für Unfähigkeit, sondern ganz klar für Vorsatz."

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"Die Lufthansa hat automatisierte Erstattungssysteme abgeschaltet und spielt weiter auf Zeit", führte Verbraucherschützer Müller aus. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück. "Wir arbeiten mit Hochdruck an den Rückzahlungen", sagte am Freitag ein Unternehmenssprecher. Kommende Woche würden die automatisierten Prozesse dafür wieder eingeschaltet. Die Airline habe bereits 1,4 Milliarden Euro Erstattungen an Kunden ausgezahlt.

Bei der Lufthansa gingen nach Angaben von Vorstand Harry Hohmeister mehr als zwei Millionen Erstattungsanfragen ein. Die Fluggesellschaft sei von der Corona-Krise "überrollt" worden, sagte Hohmeister vor wenigen Tagen.

Die Bearbeitung der Anträge dauert demnach derzeit zehn bis fünfzehn Minuten, vor der Krise seien es drei bis vier Minuten gewesen. Viele Forderungen von Passagieren seien auch unberechtigt. Lange Wartezeiten auf eine Erstattung gebe es möglicherweise wegen "komplexer Buchungen". Hohmeister sagte aber zu: "Jeder Kunde, der Anrecht auf Erstattung hat, wird diese auch auf jeden Fall von uns bekommen."

Verbraucherschützer Müller sagte der "Rheinischen Post", im Juni seien laut Deutschem Reiseverband Flugtickets im Wert von vier Milliarden Euro noch nicht erstattet worden. "Zwei Drittel der etwa 150.000 Beschwerden, die von April bis Juni in den Verbraucherzentralen eingegangen sind, bezogen sich auf nicht erstattete Reisekosten".

Müller beklagte, das Luftfahrtbundesamt versage hier in seiner Aufsichtsfunktion. "Bußgelder, die eigentlich fällig wären, gibt es nicht." Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dem das Amt untersteht, werde seiner Verantwortung gegenüber Millionen von Reisenden nicht gerecht.

Nach dem europäischen Fluggastrecht muss die Rückerstattung für gestrichene Flüge binnen sieben Tagen nach der Mitteilung über die Annullierung erfolgen. Das gilt nicht nur für europäische Fluglinien, sondern bei jeder Buchung eines Flugs mit Abflugort in einem EU-Land. Die von Airlines nach den Corona-bedingten Stornierungen vielfach ausgestellten Gutscheine müssen die Kunden nicht akzeptieren. Lehnen sie den Gutschein ab, behalten sie Anspruch auf Kostenerstattung.

Der Luftfahrtexperte des vzbv, Felix Methmann, warf den Fluggesellschaften sogar "Geisterflüge" vor: "Die Fluggesellschaften bieten eine Leistung an, die sie gar nicht erbringen wollen", sagte er dem Magazin "Focus". Das Geld werde nach der Stornierung der Flüge - wenn überhaupt - nur sehr zögerlich wieder an die Kunden zurückgezahlt. "Offenbar versuchen die Airlines verzweifelt, den Cashflow zu verbessern, und anscheinend ist ihnen dabei jedes Mittel recht."

Die Lufthansa hält die Vorwürfe für "abstrus", wie der "Focus" aus der Firmenzentrale zitierte. Kurzfristige Annullierungen seien derzeit allerdings unvermeidbar, weil Zielgebiete den Anflug "wider Erwarten" nicht erlaubten. Der Reisekonzern TUI erklärte gegenüber "Focus", solche Geister-Buchungen machten "keinen Sinn".

(M.Dorokhin--DTZ)