Deutsche Tageszeitung - EuGH: Keine regionale Wolfsjagd bei insgesamt ungünstigem Erhaltungszustand

EuGH: Keine regionale Wolfsjagd bei insgesamt ungünstigem Erhaltungszustand


EuGH: Keine regionale Wolfsjagd bei insgesamt ungünstigem Erhaltungszustand
EuGH: Keine regionale Wolfsjagd bei insgesamt ungünstigem Erhaltungszustand / Foto: © AFP/Archiv

Der Wolf darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Eine Jagderlaubnis für den Wolf in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und León in Spanien verstoße gegen die Habitatrichtlinie der Europäischen Union, weil in Spanien insgesamt der Erhaltungszustand des Wolfs ungünstig sei, urteilten die Luxemburger Richter in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die Richter erklärten, die Einschränkung der Jagdbarkeit gelte selbst dann, wenn der Wolf in der betroffenen Region nicht im Sinne der Habitatrichtlinie streng geschützt ist. Die entsprechenden Maßnahmen der Verwaltung müssten in jedem Fall darauf abzielen, diese Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen.

In ihrer Begründung verwiesen die Richter des EuGH auf die Ursprünge der Habitatrichtlinie. Diese sei erlassen worden, um ein wesentliches Ziel der EU von allgemeinem Interesse zu erreichen: die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt, indem dazu beigetragen werde, die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern.

In Spanien gibt es für die Populationen des Iberischen Wolfs laut EuGH unterschiedliche Schutzregeln. Südlich des Duero ist er streng geschützt. Nördlich des Duero kann der Wolf Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein.

In Kastilien und Léon genehmigte die Regionalregierung 2019 demnach einen Plan zur Jagd, demzufolge insgesamt 339 Wölfe gejagt werden durften. Dagegen erhob die Vereinigung für die Erhaltung und die Erforschung des Iberischen Wolfes (ASCEL) Klage zum Obergericht der Region, das sich an den EuGH wandte. Dieser stellte nun fest, dass das Regionalgesetz gegen die Habitatrichtlinie verstößt.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Großbritannien: Veranstalter verteidigt geplanten Festival-Auftritt von Kanye West

Einer der Veranstalter des Musikfestivals Wireless in London hat den geplanten Auftritt von US-Rapper Kanye West gegen Kritik verteidigt. In einer am Montagabend veröffentlichten Erklärung rief der Geschäftsführer des Musikveranstalters Festival Republic, Melvin Benn, dazu auf, West "etwas Vergebung und Hoffnung entgegenzubringen, so wie ich mich entschieden habe, es zu tun". Der US-Rapper habe "ein gesetzliches Recht, in dieses Land einzureisen und in diesem Land aufzutreten".

Großbritannien: Widerstand gegen geplanten Festival-Auftritt von Kanye West

Der geplante Auftritt von US-Rapper Kanye West bei dem Musikfestival Wireless in London hat in Großbritannien eine Kontroverse ausgelöst. Die Getränkehersteller Pepsi und Diageo gaben am Sonntag ihren Rückzug als Sponsoren des Festivals bekannt. Aktivisten gegen Antisemitismus forderten die britische Regierung auf, dem Rapper die Einreise in das Land zu verweigern.

Ohne Andrew und seine Familie: Royals bemühen sich zu Ostern um geeintes Auftreten

Demonstrativ geeint, aber ohne Andrew und seine Familie: Die britischen Royals haben bei ihrem traditionellen Osterauftritt offensichtlich ein Zeichen der Stärke senden wollen. König Charles III. und seine Frau Camilla nahmen am Sonntag ebenso am Ostergottesdienst in Windsor teil wie Kronprinz William und seine Frau Catherine mit ihren drei Kindern. Auch Charles' Geschwister Prinz Edward und Prinzessin Anne waren dabei.

Emanuell Charis: Warum sich Menschen zurückziehen - obwohl sie Interesse haben

Emanuell Charis erklärt: Warum sich Menschen zurückziehen - obwohl echtes Interesse vorhanden ist

Textgröße ändern: