Deutsche Tageszeitung - Lebenslang für Vater und Sohn nach tödlichen Schüssen auf 42-Jährigen in Berlin

Lebenslang für Vater und Sohn nach tödlichen Schüssen auf 42-Jährigen in Berlin


Lebenslang für Vater und Sohn nach tödlichen Schüssen auf 42-Jährigen in Berlin
Lebenslang für Vater und Sohn nach tödlichen Schüssen auf 42-Jährigen in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als zweieinhalb Jahre nach tödlichen Schüssen auf offener Straße auf einen 42-Jährigen hat das Berliner Landgericht einen 35-jährigen Mann und seinen 53 Jahre alten Vater zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Amir O. und Ismet H. wurden am Mittwoch des Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen schuldig gesprochen. "Es war eine üble Hinrichtung", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß über die Tat.

Textgröße ändern:

Diese hatte sich im Oktober 2021 vor einer Shishabar im Stadtteil Wedding ereignet. Den Feststellungen des Gerichts zufolge schoss O. dort dem Opfer zweimal gezielt aus nächster Nähe von hinten in den Kopf. Er habe allerdings gewartet, bis sein Vater vor Ort war, führte Groß aus. Dieser habe nicht selbst die Waffe geführt, sei aber "die zentrale Figur, der Kopf der Familie". Dies machte ihn nach Einschätzung der Strafkammer zum Mittäter.

Hintergrund der Tat waren Streitigkeiten und sogenannte Ehrverletzungen zwischen der Familie der Angeklagten und jener des Getöteten. Alles hatte demnach 2005 mit einem Streit über einen Sitzplatz in einem Kino begonnen. Die laut Groß "profanen Konflikte" kamen dann ein Stück weit zur Ruhe, bis sie 2018 eskalierten.

Beide Familien waren Gäste einer Hochzeitsfeier. Es kam zum Streit, Familie O. musste das Fest verlassen. Noch in derselben Nacht trafen Mitglieder der Familie O. auf den später Getöteten und verletzten ihn durch Schläge und Tritte erheblich. Amir O. und sein Vater wurden dafür zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt.

Ein Mitglied ihrer Familie hatte bei dem Vorfall auch eine Schusswaffe dabei, die nicht ausreichend gesichert war. Es löste sich ein Schuss, durch den eine junge Frau aus ihrer Familie - die Tochter beziehungsweise Schwester der nun Verurteilten - starb. Die Folgezeit war von Drohungen und Blutracheschwüren geprägt, auch ein Romagericht wurde eingeschaltet.

Dabei soll zunächst vereinbart worden sein, dass der später Getötete die Hauptstadt für einige Zeit verlässt. Doch er kehrte gegen den Widerstand von Familie O. nach Berlin zurück. "Damit nimmt das Unheil seinen Lauf", sagte Richter Groß. Es sei bereits da der Beschluss gefasst worden, ihn zu töten. Als der 42-Jährige dann am 2. Oktober 2021 in die Shishabar kam, wo sich Mitglieder der Familie O. aufhielten, ließ sich Amir O. eine Waffe bringen und erschoss ihn.

Zu dieser Zeit befanden sich der 35-Jährige und sein Vater aufgrund des früheren Urteils gerade im offenen Vollzug. Amir O. gestand bereits zu Beginn die Tat, gab allerdings an, allein gehandelt zu haben. Dies bekräftigte er in seinem letzten Wort erneut. Er habe die Entscheidung allein getroffen, sagte er. Die Tat bezeichnete er als "großen Fehler".

Die Strafkammer lag mit Ihrem Urteil knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert hatte. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen gewesen.

Einen mitangeklagten 30-jährigen Cousin von O., der ebenfalls am Tatort gewesen war, verurteilte das Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft - wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat. Die Anklagebehörde hatte für ihn eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Beihilfe zum Mord gefordert.

(W.Uljanov--DTZ)