Deutsche Tageszeitung - Gericht: Amt darf Mutter über Kinderpornografie-Urteil gegen Helfer informieren

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Gericht: Amt darf Mutter über Kinderpornografie-Urteil gegen Helfer informieren


Gericht: Amt darf Mutter über Kinderpornografie-Urteil gegen Helfer informieren
Gericht: Amt darf Mutter über Kinderpornografie-Urteil gegen Helfer informieren / Foto: ©

Ein Jugendamt darf einem aktuellen Urteil zufolge unter bestimmten Voraussetzungen eine Mutter darüber informieren, dass ein Helfer der Familie wegen Kinderpornografie vorbestraft ist. Entsprechende Warnhinweise durch das Jugendamt an Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder seien grundsätzlich zulässig, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch Dritte vorliegen, befand das Verwaltungsgericht Münster in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (Az: 6 L 211/19)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Mir seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss wies das Verwaltungsgericht den Antrag eines Manns auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück, der 2011 wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Der Mann hatte nach Gerichtsangaben dem Jugendamt bestätigt, dass er eine aus Syrien stammende allein erziehende Mutter und ihre vier Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unterstütze, ihnen bei Behördengängen Hilfestellungen biete und die Kinder etwa auch zu Sportterminen bringe. Daraufhin teilte das Jugendamt dem Antragsteller mit, dass es die Mutter über dessen Verurteilung informieren wolle.

Den gegen diese Absicht des Jugendamts gerichteten Eilantrag des Manns lehnte das Gericht nunmehr ab. Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit habe ein größeres Gewicht als das Recht des Antragstellers auf eigene Außendarstellung und auf Schutz der eigenen Daten, hieß es unter anderem zur Begründung. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Verdacht der Brandstiftung nach Feuer in Hamburger Klinik - Patient festgenommen

Nach dem Brand in einem Hamburger Krankenhaus mit drei Toten besteht der Verdacht, dass ein 72-jähriger Patient das Feuer legte. Dies teilte am Sonntagabend die Polizei der Hansestadt mit. Der Mann sei im Krankenhaus vorläufig festgenommen worden.

Tausende Menschen demonstrieren in Ungarn gegen geplantes Medien- und NGO-Gesetz

In Ungarn sind am Sonntag mehrere tausend Menschen gegen ein geplantes Gesetz der rechtsnationalen Regierung zur Regulierung aus dem Ausland finanzierter Medien und Nichtregierungsorganisationen auf die Straße gegangen. Wie ein AFP-Journalist berichtete, trugen die Protestierenden bei einer Demonstration in der Hauptstadt Budapest Transparente mit Aufschriften wie "Heute eine Spende, morgen Beweismaterial für eine Straftat?". Zudem buhten sie, als die Namen von 115 Parlamentariern verlesen wurden, die den Gesetzentwurf mit eingebracht haben.

Bei Grenzkontrolle in Bayern: Polizisten erschießen Mann nach Schuss auf Beamte

Im Grenzgebiet zwischen Bayern und Tschechien haben Bundespolizisten einen 47 Jahre alten Mann erschossen, der zuvor auf die Polizisten geschossen hatte. Wie das Polizeipräsidium Oberfranken am Sonntag in Bayreuth mitteilte, wollten die Beamten das Auto des Mannes im Rahmen der Binnengrenzkontrolle in der Nähe Gemeinde Schirnding anhalten. Der Fahrer sei aber geflüchtet und habe auf die Beamten geschossen. Daraufhin hätten diese zurückgeschossen.

Drei Tote und 55 Verletzte bei Brand in Hamburger Krankenhaus

Bei einem Brand in der geriatrischen Abteilung eines Hamburger Krankenhauses sind in der Nacht zu Sonntag drei Menschen ums Leben gekommen. Außerdem gab es 55 Verletzte, von denen drei am Sonntag in Lebensgefahr schwebten, wie die Polizei mitteilte. Die Brandursache war zunächst unklar.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild