
Bundesweit erstes Streckenradar bei Hannover darf wieder in Betrieb gehen

Nach einem zwischenzeitlichen gerichtlichen Stopp darf die niedersächsische Polizei das bundesweit erste sogenannte Streckenradar bei Hannover wieder in Betrieb nehmen. Das entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg nach Angaben vom Mittwochabend. Mit Inkrafttreten eines geänderten Polizeigesetzes habe das Land die anfangs bestehenden Unklarheit wegen der Zulässigkeit datenschutzrelevanter Eingriffe ausgeräumt, entschieden die Richter. (Az. 12 LC 79/19)
Damit entfiel laut Gericht auch die Grundlage für eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Hannover vom März, das den Betrieb der Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen mit Blick auf die damals noch fehlende gesetzliche Regelung untersagt hatte. Es gab damals der Klage von Datenschutzaktivisten statt. Die niedersächsische Polizei ging dagegen in Berufung.
Das System namens Section Control dient dem Kampf gegen Raser. Es erfasst alle Fahrzeuge samt Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt auf einem Abschnitt und errechnet die Schnittgeschwindigkeit. Bei Tempoüberschreitungen wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Die Methode ist in anderen Staaten üblich, in Deutschland aber neu. Die Anlage bei Hannover ist ein Test- und Pilotprojekt.
Dem OVG zufolge bestehen an der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Regelungen im neuen Polizeigesetz des Landes keine "durchgreifenden Bedenken". Diese seien vielmehr gerade mit Blick auf solche Systeme formuliert worden, hieß es. Insofern bestehe auch kein Unterlassungsanspruch von Klägerseite mehr. Revision gegen das Urteil ließen die Richter dabei nicht zu.
(W.Uljanov--DTZ)