Deutsche Tageszeitung - Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen

Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen


Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen
Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Fitnessstudio aus Niedersachsen muss einem Kunden die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzahlen, in dem es coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es ging um knapp 87 Euro. (Az. XII ZR 64/21)

Textgröße ändern:

Der Kunde hatte mit dem Studio einen Vertrag über zwei Jahre ab Dezember 2019 abgeschlossen, der monatliche Mitgliedsbeitrag betrug 29,90 Euro. Zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 musste das Fitnessstudio wegen des Corona-Lockdowns schließen. Im Mai kündigte der Kunde zum Dezember 2021. Wenig später verlangte er die Mitgliedsbeiträge für die knapp drei Monate zurück, während derer das Studio geschlossen war.

Das Studio wollte ihm aber weder das Geld noch einen Gutschein ausstellen. Es bot stattdessen eine Gutschrift über die entsprechende Trainingszeit an, die der Kläger wiederum nicht wollte. Er klagte vor dem Amtsgericht Papenburg, das ihm recht gab und das Fitnessstudio zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtete. Dieses ging in Berufung, hatte aber auch vor dem Landgericht Osnabrück keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH dessen Urteil.

Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liege in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, erklärte das Gericht. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden; diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.

Das Studio habe hier auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Dies begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe - demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen. Eine Vertragsanpassung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage könne es daneben nicht mehr geben.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Virologe Streeck ist neuer Drogenbeauftragter der Regierung

Der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck ist neuer Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Das Kabinett ernannte den 47-Jährigen am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), wie das Ministerium anschließend mitteilte. Streeck löst den SPD-Politiker Burkhard Blienert ab.

AOK-Bundesverband sieht Aufholbedarf bei HPV-Impfungen in Deutschland

Der AOK-Bundesverband hat eine höhere Impfaktivität gegen Humane Papillomviren (HPV) angemahnt. Deutschland müsse schleunigst aufholen und "dringend einige Gänge hochschalten", teilte der AOK-Bundesverband am Mittwoch in Berlin mit. Deutschland sei noch weit vom erklärten Ziel der Weltgesundheitsorganisation entfernt, bis zum Jahr 2030 eine Impfquote von 90 Prozent bei den 15-jährigen Mädchen zu erreichen.

UNO: Keine Informationen über Hilfslieferungen von US-Stiftung GHF

Kurz nachdem die private Hilfsorganisation Gaza Humanitarian Foundation (GHF) nach eigenen Angaben erste Hilfsgüter im Gazastreifen verteilt hat, haben die Vereinten Nationen Kritik an deren Arbeitsweise geäußert. "Es ist eine Ablenkung von dem, was wir wirklich brauchen", sagte der Sprecher des UN-Büros für humanitäre Angelegenheiten (Ocha), Jens Laerke, am Dienstag in Genf. Die UNO habe keinerlei Informationen darüber, ob tatsächlich Hilfsgüter durch die GHF verteilt worden seien.

Studie: 78 Prozent der Ärzte sehen KI als Chance für Medizin

78 Prozent der Ärzte in Deutschland bewerten einer Studie zufolge Künstliche Intelligenz (KI) als große Chance für die Medizin. Das geht aus einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervor, die dieser am Dienstag in Berlin veröffentlichte. 60 Prozent der Befragten gaben an, dass sie von der KI in bestimmten Fällen bessere Diagnosen erwarteten. Gleichzeitig forderten 76 Prozent eine strenge Regulierung.

Textgröße ändern: