Deutsche Tageszeitung - Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden

Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden


Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden
Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden / Foto: ©

Die für Samstag in Berlin geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht "im Wesentlichen" zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer kurzen Mitteilung des OVG hieß. Damit wurden die beiden Versammlungsverbote des Berliner Polizeipräsidenten außer Vollzug gesetzt.

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In Berlin wollen am Samstag tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren. Erwartet werden bis zu 30.000 Teilnehmer. Die Versammlungsbehörde verbot zunächst mehrere Demonstrationen aus Gründen des Infektionsschutzes.

Das Verwaltungsgericht hob das Verbot der Kundgebung mit der Begründung wieder auf, der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams "hinreichende Vorkehrungen" getroffen. Es sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung "bewusst missachten" werde.

Allerdings muss der Veranstalter dem Urteil zufolge weitere Auflagen beachten: Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt werden, auch muss regelmäßig auf die Mindestabstände hingewiesen werden. Die Versammlungsbehörde darf außerdem weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte die Polizei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. "Wir haben weiterhin erhebliche Zweifel daran, dass die dringend gebotenen Infektionsschutzbestimmungen von den Teilnehmenden eingehalten werden können", erklärte sie.

Das Oberverwaltungsgericht beriet in der Nacht zum Samstag sowohl über die Beschwerde der Polizei als auch über eine Beschwerde des Veranstalters gegen die vom Verwaltungsgericht verhängten Auflagen für die Abschlusskundgebung, wie ein Sprecher des OVG mitteilte. Ein weiterer Beschluss sollte demnach den Demonstrationszug betreffen. Eine ausführliche Pressemitteilung zu den Beschlüssen kündigte der Sprecher für Samstagvormittag an.

Bundesfinanzminister und Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) rief die Teilnehmer der Anti-Corona-Demonstrationen in Berlin auf, friedlich zu bleiben und die Hygiene-Regeln einzuhalten. "Wer am Wochenende friedlich demonstriert, soll dies tun - und dabei die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln beherzigen", sagte Scholz der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). "Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in unserer Demokratie, der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ist es auch." Gleiches gelte für die Polizei.

"Das müssen Verwaltungen und Gerichte im Einzelfall und vor Ort abwägen. Da kann man nicht nach politischen Vorlieben entscheiden", sagte Scholz zu der Gerichtsentscheidung, die ursprünglich verbotene Corona-Abschlusskundgebung doch zuzulassen.

Die Berliner Polizei ist am Samstag mit 3000 Beamten im Einsatz. "Am Ende werden wir nicht zusehen können und auch nicht wollen, wie sich zehntausende wieder versammeln und Infektionsrisiken schaffen", sagte Einsatzleiter Stephan Katte am Freitag. Unter den Einsatzkräften sind demnach auch tausend Beamte vom Bund und aus anderen Bundesländern.

Die Großkundgebung am Samstagnachmittag wurde von der Initiative Querdenken 711 angemeldet. Die Stuttgarter Initiative hatte auch die Versammlung am 1. August angemeldet, bei der mehr als 20.000 Menschen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie demonstrierten. Dabei wurden Hygieneauflagen bewusst missachtet. Neben Corona-Leugnern und radikalen Impfgegnern waren auch viele Teilnehmer mit eindeutig rechtsgerichteten Fahnen oder T-Shirts in der Menge zu sehen.

(M.Dylatov--DTZ)

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