Deutsche Tageszeitung - Höchststrafe für Hauptangeklagten Stephan E. in Lübcke-Mordprozess

Höchststrafe für Hauptangeklagten Stephan E. in Lübcke-Mordprozess


Höchststrafe für Hauptangeklagten Stephan E. in Lübcke-Mordprozess
Höchststrafe für Hauptangeklagten Stephan E. in Lübcke-Mordprozess / Foto: ©

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main stellte in seinem Urteil wegen Mordes am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld des 47-Jährigen fest. Demnach wird bei ihm außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung vorbehalten.

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Den Mitangeklagten Markus H. verurteilten die Richter zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Vom Anklagevorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord sprachen die Richter den 44-Jährigen aber frei.

E. sprachen die Richter zugleich vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber 2016 frei, der ebenfalls Teil der Anklage war. Er hatte den Vorwurf stets bestritten, die Bundesanwaltschaft sah ihn aber als erwiesen an. Die Tötung Lübckes räumte E. ein, die Verteidigung plädierte auf Totschlag.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven erschossen haben. Es war der erste rechtsextreme Mord an einem deutschen Politiker seit 1945.

Das Verbrechen löste großes Entsetzen und große Anteilnahme aus. Landesweit wurde nach der Tat unter anderem über einen höheren Schutz von Lokalpolitikern vor Bedrohungen sowie die Gefahren durch Rechtsextremismus und Hasskommentare im Internet diskutiert.

(V.Sørensen--DTZ)

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