Deutsche Tageszeitung - Malaysias Ex-Regierungschef geht gegen Verurteilung wegen Korruption vor

Malaysias Ex-Regierungschef geht gegen Verurteilung wegen Korruption vor


Malaysias Ex-Regierungschef geht gegen Verurteilung wegen Korruption vor
Malaysias Ex-Regierungschef geht gegen Verurteilung wegen Korruption vor / Foto: ©

Vor einem Gericht in Malaysia hat der Berufungsprozess im Fall des wegen Korruption verurteilten ehemaligen Regierungschefs Najib Razak begonnen. Razaks Verteidigung bezeichnete das Urteil zu zwölf Jahren Gefängnis und einer hohen Geldstrafe nach dem Ende des erstens Verhandlungstages am Montag gegenüber Journalisten als "Justizirrtum". Der ehemalige Regierungschef wird noch in weiteren Fällen der Korruption beschuldigt.

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Seiner Verteidigung argumentiert unter anderem, der Richter habe in dem ersten Verfahren nicht ausreichend Erfahrung im Umgang mit Strafsachen gehabt. "Alleine das sollte diese Berufung erfolgreich machen", sagte der Anwalt Muhammad Shafee Abdullah. Razak, der derzeit gegen Kaution frei ist, war im Juli vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von fast 42 Millionen Euro und zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Dabei handelte es sich aber nur um einen von mehreren Prozessen gegen den Ex-Regierungschef, der 2018 unter Korruptionsvorwürfen abgewählt und angeklagt worden war. In seiner Regierungszeit waren Milliardensummen aus dem Staatsfonds 1MDB veruntreut worden.

Dem früheren Ministerpräsidenten wird vorgeworfen, Riesensummen aus dem Fonds gestohlen und unter anderem für den privaten Kauf von Luxuswohnungen und Kunstwerken verwendet zu haben. Im ersten Prozess geht es um rund 8,5 Millionen Euro, die Razak auf private Konten abgeführt haben soll. Die Verteidigung argumentiert, dass Razak von den Überweisungen nichts gewusst haben soll, und macht den Investor Low Taek Jho als Drahtzieher verantwortlich. Dessen Aufenthaltsort ist derzeit unbekannt, gegen ihn laufen jedoch Verfahren in den USA und in Malaysia.

Razaks Anwälte hatten bei Prozessbeginn eine Verschiebung um einen Monat gefordert, um weiteres Beweismaterial zu bekommen. Die Richter lehnten die Bitte ab. Das Verfahren soll bis zum 22. April dauern.

(I.Beryonev--DTZ)

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