Deutsche Tageszeitung - Spahn will Impfungen in der Apotheke ermöglichen

Spahn will Impfungen in der Apotheke ermöglichen


Spahn will Impfungen in der Apotheke ermöglichen
Spahn will Impfungen in der Apotheke ermöglichen / Foto: ©

Wer sich gegen Grippe impfen lassen will, soll dies nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig auch in Apotheken machen können. Das sehen die Eckpunkte für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlagen. Zur Erhöhung der Impfquote sollen Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apothekern Verträge über Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen vereinbaren können, die bis zu fünf Jahren laufen sollen.

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Die Sicherheit der Patienten soll durch ärztliche Schulungen der Impfenden gewährleistet werden, heißt es in den Eckpunkten. Dabei sollen Kompetenzen zur Aufklärung und Durchführung der Impfung sowie zu Notfallmaßnahmen bei akuten Problemen vermittelt werden.

Spahns Entwurf sieht zudem vor, dass es künftig Rezepte geben soll, die eine wiederholte Abgabe von Arzneimitteln ermöglichen. Für gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegend chronischen Erkrankung sollen Ärzte künftig Arzneimittelverschreibungen ausstellen können, auf die bis zu dreimal ein Arzneimittel abgegeben werden kann. Ob die Voraussetzungen für diese Form der Verschreibung vorliegen, muss aber der behandelnden Arzt entscheiden.

Spahns Entwurf sieht weiterhin vor, dass ausländische Versandapotheken Selbstzahlern zwar weiterhin Boni und Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren können. Sofern sie ihre Ausgaben von einer privaten Krankenkasse ersetzt bekommen, müssen sie Boni und Rabatte ausweisen - und bekommen eine entsprechend geringere Erstattung.

Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte bleibt es beim einheitlichen Apothekenabgabepreis. Das will Spahn im Sozialgesetzbuch festschreiben. Damit will er sicherstellen, dass die Regelung trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs Bestand hat. Er hatte entschieden, dass die ausländischen Händler Rabatte und Boni gewähren dürfen.

(W.Novokshonov--DTZ)

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