
Dresdner Gericht bestätigt Verbot von "Kampf der Nibelungen" in Ostritz

Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot der als Neonazi-Kampfsportevent eingestuften Veranstaltung "Kampf der Nibelungen" im sächsischen Ostritz in einer Eilentscheidung bestätigt. Den Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot durch die Stadt Ostritz lehnte das Dresdner Gericht am Mittwoch ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Gegen den Gerichtsbeschluss ist Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich. (Az. 6 L 788/19)
Die Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" sollte am nächsten Samstag in Ostritz stattfinden. Die Stadt hatte ihr Verbot am vergangenen Freitag damit begründet, dass von der Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Die Veranstaltung habe keinen Sportcharakter, sondern diene der rechtsextremen Kampfertüchtigung und damit der Vorbereitung eines politischen Kampfs.
Die Dresdner Kammer stützte ihre Eilentscheidung gegen den Veranstalter auf eine Interessenabwägung. Dabei gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass das öffentliche Interesse an der Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnung das wirtschaftlichen Interesse des Veranstalters überwiege.
Die Veranstaltung "Kampf der Nibelungen" findet seit 2013 jährlich statt. Das Bundesinnenministerium hatte einem Zeitungsbericht zufolge zuletzt in seiner Antwort auf eine FDP-Anfrage die Einschätzung geäußert, das Kampfsportformat stelle Kampfsportler als Vorbilder und Gegensatz zum ’System der Heuchler, Versager und Schwächlinge’ dar und trage in seinem Selbstverständnis "antidemokratische Züge".
(V.Korablyov--DTZ)