Deutsche Tageszeitung - Insolvenzauflagen für Boris Becker teilweise bis 2031 verlängert

Insolvenzauflagen für Boris Becker teilweise bis 2031 verlängert


Insolvenzauflagen für Boris Becker teilweise bis 2031 verlängert
Insolvenzauflagen für Boris Becker teilweise bis 2031 verlängert / Foto: ©

Tennisidol Boris Becker braucht in dem gegen ihn laufenden Insolvenzverfahren noch einen langen Atem. Wie die britische Insolvenzbehörde am Dienstag mitteilte, werden Auflagen gegen den sechsmaligen Grand-Slam-Sieger um zwölf weitere Jahre bis zum 16. Oktober 2031 verlängert. "Bis auf weiteres" habe Becker "der Verlängerung einzelner Insolvenzauflagen bis 2031 einvernehmlich zugestimmt", teilte dessen Anwalt Christian-Oliver Moser auf SID-Anfrage mit. Dies bedeute jedoch nicht, dass sich das gesamte private Insolvenzverfahren bis 2031 verlängere.

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Nach Angaben der zuständigen Behörde in London habe der 51 Jahre alte Becker finanzielle Transaktionen "vor und nach dem Insolvenzverfahren" von mindestens 4,5 Millionen Pfund (rund 5,2 Millionen Euro) nicht offengelegt. Beckers Anwalt Moser stellte klar, dass sein Mandant gegenüber dem Insolvenzverwalter keine Vermögenswerte "unterschlagen oder verheimlicht" habe. "Allerdings hat er Vermögenswerte – die ihm allerdings nach seiner Auffassung gar nicht zustehen – zu spät angegeben", teilte Moser weiter mit.

Insolvenzauflagen würden in der Regel nach einem Jahr aufgehoben, schrieb die Behörde in ihrer Mitteilung: "Aber aufgrund der Art der Handlungen von Boris Becker hat der Insolvenzverwalter die Ausweitung der Beschränkungen angestrebt, um zu verhindern, dass Herr Becker seinen Gläubigern weiteren Schaden zufügt."

Die nun verlängerten Restriktionen beträfen vor allem "das Recht, zum Geschäftsführer einer englischen Kapitalgesellschaft bestellt zu werden", erklärte Moser: "Auch für den Fall, dass unser Mandant die weiterhin mögliche Annullierung des gesamten Verfahrens nicht erreichen sollte, kann er trotz dieser beschränkten Restriktionen über sein Vermögen frei verfügen." Becker dürfe in England auch weiterhin Gesellschaften erwerben oder veräußern, er dürfe nur "bis auf weiteres nicht zu deren Geschäftsführer bestellt werden".

Ein Konkursgericht in London hatte den dreimaligen Wimbledonsieger im Juni 2017 wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt. Um einen Teil der Schulden zu begleichen, waren im Sommer zahlreiche Trophäen und andere Erinnerungsstücke aus der erfolgreichen Karriere Beckers zwangsversteigert worden. Die Auktionen brachten insgesamt mehr als 750.000 Euro ein. Erst vor Kurzem hatte Becker im Interview mit der Bild am Sonntag noch seine Hoffnung geäußert, bis Ende des Jahres schuldenfrei zu sein.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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