
BGH verhandelt über irrtümlich eingesetzte Fenster - Eigentümer will Kosten zurück

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute (9.00 Uhr) über einen Streit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft über irrtümlich eingebaute Fenster. Dabei geht es um die Frage, ob ein einzelner Eigentümer Kostenerstattung für irrtümlich erbrachte Leistungen verlangen kann, für die eigentlich die gesamte Eigentümergemeinschaft verantwortlich ist.
Der klagende Eigentümer hatte 2005 in seiner Wohnung moderne Fenster einsetzen lassen. 2012 stellte sich heraus, dass nach dem gemeinsamen Vertrag die Eigentümergemeinschaft diese Kosten hätte tragen müssen. Seine Klage auf Erstattung von 5500 Euro hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. (Az: V ZR 254/17)
(W.Uljanov--DTZ)