Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer kritisieren Ausnahme für Speiseeis bei der Gewichtsangabe

Verbraucherschützer kritisieren Ausnahme für Speiseeis bei der Gewichtsangabe


Verbraucherschützer kritisieren Ausnahme für Speiseeis bei der Gewichtsangabe
Verbraucherschützer kritisieren Ausnahme für Speiseeis bei der Gewichtsangabe / Foto: ©

Verbraucherschützer kritisieren die Ausnahmeregelung für abgepacktes Speiseeis in der Fertigverpackungsverordnung: Demnach ist bei Speiseeis ein Hinweis auf das Gewicht nicht vorgeschrieben, sondern lediglich die Volumenangabe. Dass die Hersteller teils "jede Menge Luft" ins Eis schlagen, ist so für den Verbraucher nicht zu sehen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Freitag kritisierte. Kleine Luftbläschen machten das Eis zwar cremig - viele Hersteller trieben dies jedoch "auf die Spitze".

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Die Verbraucherzentrale testete sechs Vanilleeisprodukte, indem sie das Eis zunächst schmelzen ließ und dann wieder einfror. Manche Packung "war danach nur noch zur Hälfte gefüllt". Der Lufteinschlag betrug bei den sechs Produkten etwa 25 Prozent bis zu über 100 Prozent. Je höher der Lufteinschlag war, desto mehr Stabilisatoren, Emulgatoren, Farb- und Aromastoffe müssen die Hersteller laut Verbraucherschützern einsetzen, "damit das Eis auch nach etwas schmeckt". Die Tester zählten bis zu 14 Zutaten für ein Eis inklusive Zusatzstoffe.

Für die Verbraucherschützer ebenfalls problematisch: Für den Grundpreis - also den Preis pro Kilogramm oder Liter - wird die Volumengröße der Verpackung als Bezugsgröße herangezogen. "Luftnummern" unter den Eismarken profitierten, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Lebensmittelinformations-Verordnung schreibt vor, dass die Nettofüllmenge eines Lebensmittels "bei flüssigen Erzeugnissen in Volumeneinheiten, bei sonstigen Erzeugnissen in Masseeinheiten" zu kennzeichnen ist, wie die Verbraucherzentrale erläuterte. Speiseeis sei zwar fest, die Menge dürfe jedoch wegen einer Ausnahmeregelung in der sogenannten Fertigpackungsverordnung in Volumen angegeben werden.

Über eine Reform dieser Verordnung soll demnach Mitte September der Bundesrat abschließend entscheiden, laut Verbraucherzentrale wurde die Ausnahme für Eis im aktuellen Entwurf beibehalten. Die für das Messwesen innerhalb Europas zuständige Organisation empfiehlt demnach in einem Leitfaden für Speiseeis ausdrücklich eine Nettogewichtskennzeichnung; in Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich oder den Niederlanden werde das auch längst so umgesetzt. Warum der deutsche Gesetzgeber dies nicht tue, "ist uns völlig schleierhaft", kritisierten die Verbraucherschützer.

(M.Dorokhin--DTZ)

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