Deutsche Tageszeitung - Brüssel nimmt neuen Anlauf bei umstrittener EU-Einlagensicherung für Bankkunden

Brüssel nimmt neuen Anlauf bei umstrittener EU-Einlagensicherung für Bankkunden


Brüssel nimmt neuen Anlauf bei umstrittener EU-Einlagensicherung für Bankkunden
Brüssel nimmt neuen Anlauf bei umstrittener EU-Einlagensicherung für Bankkunden / Foto: ©

Die EU-Kommission hat einen neuen Anlauf für die umstrittene gemeinsame Absicherung von Guthaben europäischer Bankkunden unternommen. Die Behörde schlug den Mitgliedstaaten am Mittwoch vor, auf feste Termine für die schrittweise Einführung der Einlagensicherung zu verzichten. Der Übergang zur Vergemeinschaftung der Haftung würde demnach erst nach einen "Gesundheitstest" bei Europas Banken zum Abbau fauler Kredite erfolgen. Das Bundesfinanzministerium wies die Vorschläge als unzureichend zurück.

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Die Einlagensicherung ist eine von drei Säulen der Bankenunion, die in der EU als Reaktion auf die Finanzkrise angestrebt wird. Umgesetzt ist bereits eine stärkere Bankenaufsicht sowie ein Abwicklungsmechanismus für marode Institute. Die Einlagensicherung soll verhindern, dass Banken in Krisen noch stärker unter Druck geraten, weil die Kunden ihre Gelder nicht mehr sicher glauben und diese abziehen.

Die Pläne stoßen in der deutschen Kreditwirtschaft seit Jahren auf massiven Widerstand. Sie warnt vor einer "Transferunion", bei der die deutsche Seite beim Zusammenbruch ausländischer Institute für Einlagen der dortigen Kunden haften müsste. Die deutschen Sparkassen sehen eine "Einladung zum Trittbrettfahren".

Eine vollständige EU-Bankenunion sei "unerlässlich für die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion", sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis am Mittwoch. Er rief die Mitgliedstaaten und das Europaparlament auf, sich bis 2018 zu offenen Fragen bei der Einlagensicherung zu verständigen.

Die Kommission hatte dazu bereits im November 2015 einen Vorschlag vorgelegt. Demnach sollte die EU-Einlagensicherung bis 2024 aufgebaut werden. Auch wenn Dombrovskis betonte, dass er an dem ursprünglichen Vorschlag festhalte, vertrat er dieses Datum nicht mehr offensiv.

Darüber hinaus spricht die Kommission nun nicht mehr von drei, sondern nur noch von zwei Phasen bei der Einrichtung. In der ersten Phase würde die Einlagensicherung wie bisher lediglich als "Rückversicherung" dienen. Geht eine Bank pleite, würden Kunden aus dem entsprechenden nationalen Sicherungsfonds entschädigt. Erst wenn dies nicht ausreicht, würde ein europäischer Fonds einspringen. Entsprechende Gelder müssten später zurückgezahlt werden.

In einer zweiten Stufe würde der Anteil aus dem europäischen Topf im Zuge einer "Mitversicherung" von Jahr zu Jahr steigen und entsprechend auch Verluste von europäischer Seite übernommen. Im ursprünglichen Vorschlag hatte Brüssel für den Übergang zu Stufe zwei das Jahr 2020 genannt. Nun wird der Übergang "an die Bedingung geknüpft, dass bei der Verringerung der Risiken Fortschritte erzielt wurden".

Kriterien für einen solchen "Gesundheitstest" zu faulen Krediten bei den europäischen Banken legte die Kommission nicht fest. Die Behörde sei hier offen für Gespräche mit den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament, sagte Dombrovskis. Er bekräftigte, dass das Ziel aber weiter ein "hundertprozentig europäisches System" bleibe - also eine vollständige gemeinschaftliche Haftung.

"Unsere Position ist unverändert", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf AFP-Anfrage. "Erst wenn die Risiken in und für Banken ausreichend reduziert wurden, kann es eine politische Diskussion zu einer etwaigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung geben." Die bisherigen Vorschläge der Kommission reichten dazu "bei Weitem nicht aus".

(W.Uljanov--DTZ)