Deutsche Tageszeitung - Höhere Verfahrenskosten als die eigentliche Strafe sind unverhältnismäßig

Höhere Verfahrenskosten als die eigentliche Strafe sind unverhältnismäßig


Höhere Verfahrenskosten als die eigentliche Strafe sind unverhältnismäßig
Höhere Verfahrenskosten als die eigentliche Strafe sind unverhältnismäßig / Foto: ©

Übersteigen die Verfahrenskosten, die ein verurteilter Täter zahlen muss, die Höhe der Strafe deutlich, ist dies unverhältnismäßig. Über die Rechnung muss erneut verhandelt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut Mitteilung vom Donnerstag entschied. Es ging um einen Rechtsanwalt, der ursprünglich zu einer Geldstrafe von 23.000 Euro verurteilt worden war und später 30.000 Euro Gutachterkosten an die Staatsanwaltschaft zahlen sollte. (Az. 2 BvR 211/19)

Textgröße ändern:

Gegen den Mann war 2015 wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen worden. Er musste 23.000 Euro in 36 Monatsraten bezahlen und tat dies auch, woraufhin nach Ablauf der Bewährungsfrist auf die Freiheitsstrafe verzichtet wurde.

Kurze Zeit später stellte ihm die Staatsanwaltschaft 30.781 Euro in Rechnung, um damit die Kosten für einen Sachverständigen im Ermittlungsverfahren gegen ihn zu bezahlen. Die Beschwerde des Manns verwarf das Düsseldorfer Landgericht als unbegründet und ließ eine weitere Beschwerde nicht zu, weswegen er vor das Bundesverfassungsgericht zog.

Er sah sein Recht auf Resozialisierung und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Unter anderem argumentierte er, dass er inzwischen von seiner Frau getrennt sei und für sie und das gemeinsame Kind Unterhalt zahlen müsse.

Einen Verstoß gegen den Anspruch auf Resozialisierung sah das Bundesverfassungsgericht nicht. Es sei nicht erkennbar, warum ein Anwalt mit überdurchschnittlichem Einkommen, der nie im Gefängnis gesessen habe, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft bräuchte, hieß es. Diesen Teil der Verfassungsbeschwerde nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an.

Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sah es durch den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf aber durchaus verletzt. Es sei unverhältnismäßig, dem Mann die Verfahrenskosten von mehr als 30.000 Euro aufzuerlegen, "ohne in erkennbarer Weise zu berücksichtigen, dass die Kostenbelastung die vom Beschwerdeführer bereits erfüllte Geldauflage in Höhe von 23.400 Euro erheblich übersteigt", teilte das Gericht mit.

Würde der Mann die Summe weiterhin in gleich hohen Raten abzahlen, würde das insgesamt sieben Jahre dauern und damit deutlich länger als die Bewährungszeit. Staatsanwaltschaft und Gerichte hätten sich damit auseinandersetzen müssen, ob ein teilweises Erlassen der Kosten möglich gewesen wäre.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Eurojackpot geknackt: Gut 71 Millionen Euro gehen nach Spanien

Der Eurojackpot mit mehr als 71 Millionen Euro ist von einer Spielerin oder einem Spieler aus Spanien geknackt worden. Wie die Westdeutsche Lotterie am Freitag in Münster mitteilte, kann sich die Gewinnerin oder der Gewinner über 71.262.143,10 Euro freuen. Demnach hatte sie oder er in der Gewinnklasse eins die richtigen Gewinnzahlen 4, 6, 8, 17 und 22 sowie die Eurozahlen 7 und 10.

Sechs Tote und mindestens 16 Verletzte bei Gewalt im Westjordanland

Bei gewaltsamen Konfrontationen im Norden des besetzten Westjordanlands sind am Freitag zwei Israelis und vier Palästinenser getötet sowie mindestens 16 Menschen verletzt worden. Sechs Menschen kamen im Dorf Tell nahe der Siedlung Havat Gilad ums Leben, bei weiteren Vorfällen in Farata und Sarra meldete der Palästinensische Rote Halbmond zehn Verletzte. Im Anschluss kündigte die israelische Armee einen "umfangreichen Anti-Terror-Einsatz" an.

Trump: EU wird "sehr hohen Preis" für Google-Rekordstrafe zahlen

US-Präsident Donald Trump hat der Europäischen Union wegen einer neuen Wettbewerbsstrafe für den Google-Konzern mit erhöhten Zöllen gedroht. Die EU werde einen "sehr hohen Preis" für die Rekordbuße von 890 Millionen Euro zahlen, erklärte Trump am Freitag in seinem Onlinedienst Truth Social. Er kündigte eine neue Zolluntersuchung gegen die EU an und begründete diese mit dem angeblichen "Ausrauben amerikanischer Unternehmen" und damit auch der Steuerzahler.

Streit um enteignete Wiese im Tagebau Hambach: Umweltverband scheitert vor Gericht

Der Umweltverband BUND ist vor dem nordrein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit einer Klage gegen die Enteignung einer Wiese im Tagebau Hambach gescheitert. Das Gericht wies die Klage laut Mitteilung vom Freitag ab. Zwar soll unter der Wiese nach der geänderten Tagebauplanung keine Braunkohle mehr abgebaut werden. Die Fläche soll aber weiterhin abgebaggert werden, um Erdmassen für die Böschungen eines geplanten Sees zu gewinnen.

Textgröße ändern: