Deutsche Tageszeitung - Kind versteckt und missbraucht - BGH bestätigt Urteil gegen Stiefvater weitgehend

Kind versteckt und missbraucht - BGH bestätigt Urteil gegen Stiefvater weitgehend


Kind versteckt und missbraucht - BGH bestätigt Urteil gegen Stiefvater weitgehend
Kind versteckt und missbraucht - BGH bestätigt Urteil gegen Stiefvater weitgehend / Foto: ©

Ein Mann, der seine Stieftochter monatelang in der Wohnung versteckte und sexuell missbrauchte, muss ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Cottbus gegen ihn ist größtenteils rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Das zwölfjährige Mädchen war im Oktober 2017 von einem Arztbesuch nicht in seine Wohngruppe zurückgekehrt und erst nach Monaten bei Mutter und Stiefvater gefunden worden. (Az. 6 StR 326/20)

Textgröße ändern:

Das Paar hatte nach dem Verschwinden des Mädchens vorgegeben, nichts von seinem Verbleib zu wissen und es verzweifelt zu suchen. Eigentlich befand sich das Kind seit Jahren in der Obhut des Jugendschutzes. Als die Ermittler aber im März 2018 die Wohnung von Mutter und Stiefvater durchsuchten, fanden sie es dort.

Vor dem Landgericht Cottbus folgte ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs. Die Staatsanwaltschaft listete in der Anklageschrift mehr als 90 Vorwürfe auf. Verurteilt wurde der Stiefvater schließlich wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, die Mutter wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Revision ein. Der BGH verwarf nun die Revision des Stiefvaters und auch die der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Mutter. Mit einem der Missbrauchsfälle, von denen der Mann freigesprochen worden war, muss sich das Landgericht aber noch einmal befassen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig

In einer Grünanlage im nordrhein-westfälischen Leverkusen soll ein junger Mann einen 20-Jährigen erstochen haben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln am Dienstag mitteilten, war der Täter zunächst flüchtig. Nach ihm wurde gefahndet, auch ein Spürhund und ein Hubschrauber waren dabei im Einsatz.

Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein

Ein Glückspilz aus Schleswig-Holstein hat den Eurojackpot geknackt und fast 40 Millionen Euro gewonnen. Wie die Westdeutsche Lotterie am Dienstag in Münster mitteilte, bekommt die Gewinnerin oder der Gewinner 39.496.021,60 Euro. Die richtigen Gewinnzahlen lauteten 4, 5, 7, 48 und 50 mit den Eurozahlen 4 und 5.

Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen

Wegen der Tötung einer Bekannten mit einem Stich in den Hals hat das Landgericht im niedersächsischen Hildesheim einen 63-Jährigen am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige die Frau im Februar in Alfeld getötet hatte.

BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch dann, wenn ein Mensch mit Diabetes wegen einer Unterzuckerung auf dem Heimweg sein Wohnhaus verpasst und in einen Autounfall verwickelt wird. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Dienstag der Revision eines Beschäftigten der Deutschen Post statt, der sich bei einem entsprechenden Unfall erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. (Az. B 2 U 5/24 R)

Textgröße ändern: