Deutsche Tageszeitung - Urlaubsabbruch nach Corona-Risikokontakt in Hotel ist kein Reisemangel

Urlaubsabbruch nach Corona-Risikokontakt in Hotel ist kein Reisemangel


Urlaubsabbruch nach Corona-Risikokontakt in Hotel ist kein Reisemangel
Urlaubsabbruch nach Corona-Risikokontakt in Hotel ist kein Reisemangel / Foto: ©

Eine Familie ist vor dem Amtsgericht in Hannover mit einer Klage auf Erstattung von Reise- und Urlaubskosten nach einem Corona-Risikokontakt in einem Hotel in Österreich gescheitert. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurden die Kläger von den dortigen Behörden vor die Wahl gestellt, sich in Quarantäne zu begeben oder abzureisen. Sie reisten ab und forderten den vollen Reisepreis sowie Ersatz für vergeudeten Urlaub. Der Richter lehnte die Forderung ab. (Az.570 C 12046/20)

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben handelte es sich bei dem Risikokontakt um einen Mitarbeiter der Hotelanlage, dessen Beschäftigte regelmäßig auf das Coronavirus getestet wurden. Bis zur Anreise der Kläger waren alle Tests negativ, erst nach deren Ankunft gab es einen Treffer. Da der fragliche Mitarbeiter auch Kontakt zu den Klägern hatte, veranlassten die Behörden entsprechende Schritte.

Später zahlte der Anbieter einen Teil des Reisepreises zurück, was den Klägern jedoch nicht genügte. Daher klagten sie vor dem Amtsgericht der niedersächsischen Hauptstadt auf Rückzahlung des vollen Preises sowie Ersatz für ihre Fahrtkosten sowie nutzlos aufgewendeten Urlaub. Ihrer Meinung nach lag ein Reisemangel vor.

Diese Argumentation wies der Richter in seinem Urteil allerdings zurück. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch liege ein Mangel nur bei bestimmten Konstellationen vor, etwa wenn eine Reise nicht die vertraglich vereinbarte "Beschaffenheit" aufweise. Es gebe aber keinerlei Hinweise auf eine Übereinkunft, mit der das Hotel den Klägern garantiert habe, dass während ihres Aufenthalts keine Mitarbeiter an Corona erkranken würden. Die Kläger hätten auch nicht etwa implizit von einer solchen Erwartung ausgehen können.

Auch eine Haftung der Veranstalter wegen schuldhaften Verhaltens komme nicht in Betracht. Eine Erkrankung eines Hotelmitarbeiters während der Reise der Kläger im Sommer vergangenen Jahres sei dem "typischen allgemeinen Lebensrisiko" zuzuordnen und entziehe sich dem von den Beklagten beherrschbaren Verantwortungsbereich, wie das Gericht betonte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann noch in einer höheren gerichtlichen Instanz angefochten werden.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen

Drei Jahrzehnte nach dem Mord an dem legendären US-Rapper Tupac Shakur hat in Las Vegas mit der Auswahl der Geschworenen der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher begonnen. Angeklagt ist der frühere Gang-Anführer Duane "Keffe D" Davis, der die Tötung im Jahr 1996 in Auftrag gegeben haben soll. Beobachter erwarten aber nicht, dass in dem Verfahren geklärt werden kann, wer die tödlichen Schüsse auf Shakur abgab.

Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien

Bei einem verheerenden Erdbeben in Kolumbien sind mindestens 111 Menschen ums Leben gekommen. Mindestens 87 weitere Menschen wurden am Montag bei dem Beben der Stärke 7,4 verletzt, wie der neue Präsident Abelardo de la Espriella sagte. Der Staatschef sprach von tausenden beschädigten oder zerstörten Häusern und rief den Katastrophenfall aus. Besonders hart getroffen wurde die auch bei Touristen beliebte Kaffee-Anbauregion im Westen des Landes.

Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen

Nach dem schweren Erdbeben in Kolumbien ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens 111 gestiegen. 87 weitere Menschen seien verletzt worden, sagte Kolumbiens neuer Präsident Abelardo de la Espriella am Montag. Der Staatschef, der erst am Freitag sein Amt angetreten hatte, rief den Katastrophenfall aus. Tausende Häuser seien zerstört oder beschädigt worden, sagte er.

Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen

Russlands Oberster Gerichtshof hat die einzige offen kriegskritische Oppositionspartei des Landes, Jabloko, von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Einem entsprechenden Antrag werde stattgegeben, erklärte der zuständige Richter am Montag. Jabloko-Parteichef Nikolaj Rybakow kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Textgröße ändern: