Deutsche Tageszeitung - Einen Sprung vom Kreml entfernt in der Tundra spazieren

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Einen Sprung vom Kreml entfernt in der Tundra spazieren


Einen Sprung vom Kreml entfernt in der Tundra spazieren
Einen Sprung vom Kreml entfernt in der Tundra spazieren / Foto: ©

Tundra, Moor, Wald und Steppe gleich neben dem Kreml: Mit einem ungew

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Acht Jahre Planung und Streit um das mehr als zehn Hektar gro

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Flugzeug gerät über Bayern in Turbulenzen - Sicherheitslandung und Verletzte

Ein Passagierflugzeug mit 185 Menschen an Bord ist am Mittwochabend über Bayern in einer Unwetterfront in schwere Turbulenzen geraten. Wegen mehrerer Verletzter machte die Maschine eine sogenannte Sicherheitslandung auf dem Flughafen Memmingen, wie die Polizei in der bayerischen Stadt in der Nacht mitteilte. Demnach gab es neun Verletzte, drei kamen in das örtliche Krankenhaus.

Europäischer Gerichtshof befasst sich mit ungarischem LGBTQ-Gesetz

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geht es am Donnerstag (09.30 Uhr) um Ungarns hochumstrittenes LGBTQ-Gesetz. Die Schlussanträge, ein juristisches Gutachten, werden vorgelegt. Die EU-Kommission verklagte Ungarn, weil sie die Minderheitenrechte in dem Land und die Grundwerte der EU verletzt sieht. (Az. C-769/22)

Drei Tote und drei Schwerverletzte bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg

Bei einem Verkehrsunfall sind auf einer Bundesstraße nahe dem baden-württembergischen Überlingen am Mittwoch drei Menschen getötet und drei weitere schwer verletzt worden. Wie die Polizei in Ravensburg mitteilte, geriet am Nachmittag auf der B31 ein mit drei Menschen besetztes Auto in einer langgezogenen Kurve in den Gegenverkehr und prallte frontal in einen Wagen mit ebenfalls drei Insassen. Mehrere Menschen wurden in Fahrzeugen eingeklemmt.

OVG Berlin: Afghanische Ortskräfte können kein Visum in Deutschland einklagen

Für die Bundesrepublik in Afghanistan tätige afghanische Ortskräfte können sich nach einer Gerichtsentscheidung kein Einreisevisum nach Deutschland erklagen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg stellte in einem am Donnerstag veröffentlichten Fall eines Afghanen und dessen Familie fest, dass allein die Bundesregierung in jedem Einzelfall im Rahmen ihres Entscheidungsspielraums entscheide. Für die früheren Ortskräfte begründe die Regelung des Aufenthaltsgesetzes kein Recht auf Aufnahme.

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