Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Kölner Stadtarchiv gegen Bauüberwacher auf

Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Kölner Stadtarchiv gegen Bauüberwacher auf


Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Kölner Stadtarchiv gegen Bauüberwacher auf
Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Kölner Stadtarchiv gegen Bauüberwacher auf / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil des Landgerichts Köln zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben. In dem Verfahren ging es um einen Bauüberwacher, der wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Richter gaben einer Verfahrensrüge des Angeklagten Recht, der Fall wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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Zur Begründung erklärte der BGH, dass die Richter der damals urteilenden Strafkammer nach der mündlichen Verkündung des Urteils sämtlich in einem anderen Strafverfahren zum Einsturz des Stadtarchivs als Zeugen vernommen wurden. Von da an seien sie aber von Gesetzes wegen von der weiteren Ausübung des Richteramts in der Sache des Bauüberwachers ausgeschlossen gewesen und hätten deshalb die - bis dahin noch nicht erfolgte - schriftliche Urteilsbegründung nicht vorlegen dürfen.

Beim Einsturz des Stadtarchivs waren am 3. März 2009 zwei Menschen ums Leben gekommen. Ursache für das Unglück waren nach Überzeugung des Landgerichts Bauarbeiten an einer U-Bahn in direkter Nähe, weshalb das Gebäude in eine Baugrube rutschte.

Der Angeklagte war dafür zuständig, die Arbeiten der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft zu kontrollieren. Nach den Wertungen des Landgerichts beim nun aufgehobenen Urteil kam er dieser Aufgabe aber nur unzureichend nach.

Der Bundesgerichtshof befasste sich nicht mit der Sachrüge des Angeklagten zu seiner Verurteilung, weil es nach den Feststellungen zu den Richtern darauf nicht mehr angekommen sei. Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof die Freisprüche von zwei Bauleitern aufgehoben, ihre Fälle müssen neu verhandelt werden.

(W.Budayev--DTZ)

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