Deutsche Tageszeitung - Geldstrafen gegen Rechtsextreme in Großverfahren wegen Volksverhetzung in Dortmund

Geldstrafen gegen Rechtsextreme in Großverfahren wegen Volksverhetzung in Dortmund


Geldstrafen gegen Rechtsextreme in Großverfahren wegen Volksverhetzung in Dortmund
Geldstrafen gegen Rechtsextreme in Großverfahren wegen Volksverhetzung in Dortmund / Foto: © AFP/Archiv

In einem Großverfahren wegen antisemitischer Äußerungen sind vor dem Landgericht Dortmund fünf Rechtsextreme zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Richter sprachen die Angeklagten am Montag der Volksverhetzung schuldig und verhängten unterschiedlich hohe Geldstrafen zwischen 4000 und 10.000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Fünf weitere angeklagte Neonazis wurden freigesprochen.

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Die Staatsanwaltschaft legte den zehn Angeklagten zur Last, bei zwei aufeinanderfolgenden Kundgebungen am 21. September 2018 durch Dortmund gezogen zu sein und antisemitische Parolen skandiert zu haben. Auf in Onlinenetzwerken verbreiteten Videos war zu sehen, wie Teilnehmer unter anderem die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" skandierten. Zahlreiche Demonstrierende schwenkten Reichsflaggen. Zu den Demonstrationen hatte die rechtsextreme Kleinstpartei Die Rechte aufgerufen.

Vor allem eine der Demonstrationen, auf der die antisemitischen Parolen gerufen und Bengalos gezündet wurden, wurde vom Gericht als bedrohliche Szenerie gewertet. Das Ereignis sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Den fünf freigesprochenen Angeklagten konnte laut Gericht teils nicht sicher nachgewiesen werden, dass sie an der Demonstration teilgenommen hatten. Im anderen Fall beteiligten sie sich an der vorangegangenen Kundgebung, auf der keine Pyrotechnik gezündet wurde.

Die Demonstrationen sorgten für Betroffenheit und Entsetzen in der Öffentlichkeit. Scharfe Kritik gab es damals aber auch an der Polizei, die nicht eingriff. Später beschäftigte der Einsatz den Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags. Aus Platzgründen fand der Prozess in einem Freizeitzentrum statt. Das Verfahren dauerte rund sieben Monate.

(W.Novokshonov--DTZ)

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