Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof bestätigt Hafturteil gegen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften

Bundesgerichtshof bestätigt Hafturteil gegen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften


Bundesgerichtshof bestätigt Hafturteil gegen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften
Bundesgerichtshof bestätigt Hafturteil gegen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften / Foto: © AFP/Archiv

Ein Jahr nach der ersten Verurteilung eines deutschen Bankers wegen Cum-Ex-Geschäften hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Bonner Landgerichts bestätigt. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit. Das Landgericht hatte den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Warburg-Bank wegen Steuerhinterziehung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH verwarf nun seine Revision, weswegen das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. (Az. 1 StR 466/21)

Textgröße ändern:

Laut Landgericht verantwortete der Angeklagte als Leiter des Bereichs Bilanz, Rechnungswesen und Controlling und als Prokurist die Cum-Ex-Geschäfte der Bank zwischen 2007 und 2011. Mit Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer "zurückzahlen" zu lassen, die erst gar nicht gezahlt wurden. Das Landgericht ordnete neben der Freiheitsstrafe an, dass der heutige Rentner 100.000 Euro zurückzahlen muss.

Der BGH hatte im Juli vergangenen Jahres grundsätzlich entschieden, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg-Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro scheiterte im April vor dem Bundesverfassungsgericht. Ebenfalls im April begann vor dem Landgericht Bonn ein Prozess gegen Hanno Berger, die mutmaßliche Schlüsselfigur der illegalen Geschäfte.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Antisemitismusbeauftragter ruft nach Sydney-Anschlag zu Schutz auf

Nach dem Anschlag auf eine jüdische Festveranstaltung im australischen Sydney hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zu entschlossenem Schutz von Jüdinnen und Juden aufgerufen. "Dass jüdisches Leben und jüdische Festtage immer wieder zum Ziel von Terror werden, ist unerträglich", sagte Klein am Sonntag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Weder der Staat noch unsere Gesellschaft dürfen dies und seine Ursache, den Antisemitismus, unwidersprochen hinnehmen. Wir müssen jüdisches Leben schützen."

Obdachlose Frau will in Hamburger S-Bahn-Tunnel schlafen - Strecke gesperrt

Weil eine Frau in Hamburg an den S-Bahn-Gleisen in einem Tunnel entlang lief, ist die Strecke gesperrt worden. Bundespolizisten beobachteten das lebensgefährliche Verhalten der 48-Jährigen über Überwachungskameras, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Jederzeit hätte eine S-Bahn dort fahren können, die Stromschienen führten 1200 Volt.

Elf Tote bei antisemitischem "Terrorangriff" am Bondi Beach in Australien

Die australischen Behörden haben den tödlichen Schusswaffenangriff am berühmten Bondi Beach im australischen Sydney als antisemitischen "Terrorangriff" eingestuft. "Diese Attacke richtete sich am ersten Tag von Chanukka gegen die jüdische Gemeinde Sydneys", sagte der Regierungschef des Bundesstaats New South Wales, Chris Minns, am Sonntag vor Journalisten. Laut Polizei wurden mindestens elf Menschen getötet. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprach von einem "Akt des Hasses" gegen Juden.

Australien: Mindestens zehn Tote bei Schusswaffenangriff am Bondi Beach

Bei dem Schusswaffenangriff am berühmten Bondi Beach im australischen Sydney sind laut Polizei mindestens zehn Menschen getötet worden. Berichte der australischen Rundfunkanstalt ABC, denen zufolge einer der Schützen unter den Toten war, bestätigte die Polizei am Sonntag zunächst nicht. An dem beliebten Strand im Osten Sydneys hatten sich am Sonntag auch Gläubige zur Feier des jüdischen Lichterfests Chanukka versammelt.

Textgröße ändern: