Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen "FragDenStaat"-Journalist wegen Berichts über Strafverfahren

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Anklage gegen "FragDenStaat"-Journalist wegen Berichts über Strafverfahren


Anklage gegen "FragDenStaat"-Journalist wegen Berichts über Strafverfahren
Anklage gegen "FragDenStaat"-Journalist wegen Berichts über Strafverfahren / Foto: © AFP/Archiv

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Chefredakteur des Internetportals "FragDenStaat", Arne Semsrott, wegen Veröffentlichung von Dokumenten aus einem laufenden Strafverfahren erhoben. Dies teilte die Ermittlungsbehörde am Dienstag mit. Konkret geht es um drei Beschlüsse des Amtsgerichts München, die Semsrott im August 2023 im Wortlaut aus einem Ermittlungsverfahren der Münchner Generalstaatsanwaltschaft gegen Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation veröffentlichte.

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Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass sich der Angeklagte über den Verstoß seiner Veröffentlichung gegen den Paragrafen 353d des Strafgesetzbuchs bewusst gewesen sei. Dem Paragrafen zufolge ist es strafbar, amtliche Dokumente eines Strafverfahrens im Wortlaut zu veröffentlichen, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".

Semsrott erklärte laut einer Mitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Paragraf 353d Nummer 3 des Strafgesetzbuchs sei "Ausdruck einer veralteten Vorstellung von Medienöffentlichkeit". Es sei ein "Skandal, dass der Gesetzgeber noch immer nicht die Norm gestrichen hat oder wenigstens eine Ausnahme zugunsten der Pressefreiheit eingeführt hat". Die GFF unterstützt Semsrott nach eigenen Angaben in dem Verfahren.

Laut Staatsanwaltschaft erfolgte die Anklageerhebung zum Landgericht aufgrund der besonderen Bedeutung in Hinblick auf die Pressefreiheit, nicht aufgrund einer Straferwartung. Bei Anklageerhebung vor dem Landgericht sei die nächste Instanz bereits der Bundesgerichtshof. Dadurch würde "eine bundeseinheitlich anzuwendende Bewertung der Rechtsfragen durch die Fachgerichte erfolgen", erklärte die Behörde.

(Y.Leyard--DTZ)

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