Deutsche Tageszeitung - BGH: Kasseler Mordprozess um falsche Ärztin muss neu aufgerollt werden

BGH: Kasseler Mordprozess um falsche Ärztin muss neu aufgerollt werden


BGH: Kasseler Mordprozess um falsche Ärztin muss neu aufgerollt werden
BGH: Kasseler Mordprozess um falsche Ärztin muss neu aufgerollt werden / Foto: © AFP/Archiv

Der Mordprozess gegen eine falsche Narkoseärztin aus Hessen muss größtenteils neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Kassel vom Mai 2022 teilweise auf, mit dem die 53-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war. Das Landgericht war davon überzeugt, dass Behandlungsfehler zum Tod von drei Patienten geführt hatten. (Az. 2 StR 468/22 )

Textgröße ändern:

Es stellte fest, dass die Frau sich 2015 bei einem Krankenhaus im Schwalm-Eder-Kreis als Ärztin beworben habe. Dabei habe sie eine gefälschte Approbationsurkunde und einen falschen Lebenslauf vorgelegt, in dem sie angegeben habe, erfolgreich Medizin studiert zu haben. Die falsche Ärztin habe erst in der Inneren Abteilung gearbeitet und sei 2016 bis 2017 in die Anästhesie gewechselt. Dort habe sie Behandlungsfehler begangen.

Das Landgericht sprach die Frau des dreifachen Mordes schuldig, außerdem des zehnfachen versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen. Verurteilt wurde sie außerdem wegen Betrugs, Urkundenfälschung und des Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen. In Kassel wurde gegen sie eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Dabei machte das Landgericht aber sachlich-rechtliche Fehler, wie der Bundesgerichtshof nun feststellte. Die Schuldsprüche wegen Mordes und versuchten Mordes hob er auf. Dadurch sei auch der Gesamtstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld die Grundlage entzogen, führte er aus. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts muss neu darüber verhandeln.

Dabei soll es unter anderem um die Persönlichkeit der Angeklagten und Verhaltensauffälligkeiten gehen - nicht aber um das Tatgeschehen an sich, also die Narkosebehandlung von Patienten während der Operationen. Diese Feststellungen ließ der BGH bestehen.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt

In Hamburg wird am Dienstag (09.30 Uhr) der Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines fortgesetzt. Das Gericht könnte über den Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren wegen eines gravierenden rechtsstaatlichen Verfahrenshindernisses einzustellen. Zunächst soll laut Gerichtsangaben aber nochmals der Vertreter der Bundesanwaltschaft die Gelegenheit erhalten, auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.

US-Demokraten fordern Sonderermittler zu Trumps Verbindungen zu Epstein

Acht Tage vor den US-Kongresswahlen haben Vertreter der oppositionellen Demokraten die Ernennung eines Sonderermittlers gefordert, um die Verbindungen von Präsident Donald Trump zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zu untersuchen. Der Sonderermittler solle nicht nur den Präsidenten, sondern "alle potenziellen Komplizen und Mitverschwörer Epsteins" unter die Lupe nehmen, schrieben die Vertreter der Demokraten im Justizausschuss des Repräsentantenhauses am Montag in einem 53-seitigen Bericht.

Vatikan: Papst Leo XIV. reist trotz Krebsoperation nach Südamerika

Der Vatikan hat die geplante Südamerika-Reise von Papst Leo XIV. knapp zwei Wochen nach dessen Lungenkrebsoperation offiziell bestätigt. Der 71-Jährige werde vom 6. bis zum 17. November wie geplant Uruguay, Argentinien und Peru besuchen, erklärte das vatikanische Presseamt am Montag. Die Genesung des katholischen Kirchenoberhaupts schreite weiter voran.

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Textgröße ändern: