Deutsche Tageszeitung - Gewalttat in Kinderheim in Wunsiedel: Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft

Gewalttat in Kinderheim in Wunsiedel: Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft


Gewalttat in Kinderheim in Wunsiedel: Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft
Gewalttat in Kinderheim in Wunsiedel: Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess wegen Sexualstraftaten an einer Zehnjährigen vor ihrem gewaltsamen Tod in einem Kinderheim in Bayern hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft für den mutmaßlichen Vergewaltiger gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, wie das Landgericht Hof am Mittwoch mitteilte. Für die Tötung des Mädchens im April 2023 wird ein damals elfjähriger Junge aus der Jugendeinrichtung verantwortlich gemacht.

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Er ist wegen seines jungen Alters strafunmündig. Der zur Tatzeit 25-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Er soll laut Anklage in der Nacht zum 4. April 2023 über ein offenes Badezimmerfenster in das Kinderheim in Wunsiedel eingedrungen sein, um dort zu stehlen. Zunächst sei er zufällig auf den Elfjährigen getroffen und habe sich vor dem Jungen befriedigt. Anschließend soll der Mann an dem zehnjährigen Mädchen mit den Händen sexuelle Handlungen vorgenommen haben, bevor er die Einrichtung wieder verließ.

Das Mädchen wurde später tot aufgefunden. Ursprünglich galt der Angeklagte als möglicherweise mitverdächtig für die Tötung der Zehnjährigen. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass es, nachdem er die Einrichtung verlassen hatte, zu einem Streit der beiden Kinder kam. In dessen Verlauf soll der Elfjährige das Mädchen dann getötet haben. Wegen seiner Strafunmündigkeit läuft kein Verfahren gegen den Jungen, er wurde durch die Behörden in gesicherte Obhut genommen.

Das Gericht teilte nun mit, dass die Staatsanwaltschaft die Anklagevorwürfe nach der Beweisaufnahme als erwiesen ansehe. Eine Beteiligung an der Tötung des Mädchens könne dem erwachsenen Angeklagten dagegen nicht zur Last gelegt werden. Die Staatsanwältin beantragte den Angaben zufolge in der nicht öffentlichen Sitzung, den 25-Jährigen unter anderem wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Diebstahls schuldig zu sprechen.

Die Anwältin der Mutter des toten Mädchens beantragte demnach für die Nebenklage, den Angeklagten zur höchstmöglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Der Anwalt des Vaters habe keinen eigenen Antrag gestellt. Der Vertreter des Jungen habe um ein gerechtes Urteil gebeten, hieß es. Die Entscheidung soll am 20. März verkündet werden.

(P.Hansen--DTZ)

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