Deutsche Tageszeitung - Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen

Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen


Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen
Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen / Foto: © AFP/Archiv

Viereinhalb Jahre nach dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind die Revisionen von vier Angeklagten beim Bundesgerichtshof (BGH) eingegangen. Sie wenden sich gegen das Urteil des Dresdner Landgerichts vom Mai vergangenen Jahres, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Bei dem Einbruch war im November 2019 Juwelenschmuck im Wert von 116 Millionen Euro gestohlen worden. (Az. 5 StR 125/24)

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Die Tat machte weltweit Schlagzeilen, zumal es sich bei den gestohlenen Juwelen um historisch wertvolle Schmuckstücke handelte. Die Täter gelangten dem Urteil zufolge durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume, zertrümmerten eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus. Später setzten sie das Fluchtauto in einer Tiefgarage in Brand. Zwei Bewohner von darüber liegenden Wohnungen erlitten Rauchgasvergiftungen.

Das Landgericht verurteilte fünf Angeklagte im Mai 2023 wegen besonders schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung. Es verhängte gegen die damals 24 bis 29 Jahre alten Männer Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Eine der Strafen ist inzwischen rechtskräftig, weil der Angeklagte das Urteil akzeptierte und die Revision zurücknahm.

Vor dem Urteil hatte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft mit den übrigen Angeklagten einen Deal ausgehandelt. Sie gestanden eine Tatbeteiligung und gaben einen Teil der Beute zurück. Bereits kurz nach dem Urteil kündigten sie an, in Revision gehen zu wollen.

Sie wenden sich entweder gegen ihre Verurteilungen oder - in einem Fall - nur gegen die Strafe, wie der BGH nun mitteilte. Der Generalbundesanwalt habe beantragt, über die Revisionen ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und sie als unbegründet zu verwerfen. Darüber werde der fünfte Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig beraten.

(V.Varonivska--DTZ)

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