Deutsche Tageszeitung - CDU-Abgeordneter Heilmann will Klimagesetz vor Verfassungsgericht ausbremsen

CDU-Abgeordneter Heilmann will Klimagesetz vor Verfassungsgericht ausbremsen


CDU-Abgeordneter Heilmann will Klimagesetz vor Verfassungsgericht ausbremsen
CDU-Abgeordneter Heilmann will Klimagesetz vor Verfassungsgericht ausbremsen / Foto: © AFP

Er hatte schon das Heizungsgesetz um Monate verzögert, nun will er auch das Klimaschutzgesetz der Ampel-Koalition vorläufig stoppen: Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann reichte am Mittwoch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, um die Verabschiedung der Reform bereits am Freitag im Bundestag zu verhindern. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter dürfte schon am Donnerstag fallen.

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Heilmann kritisierte vor Journalisten, dass es kurz vor der geplanten Abstimmung am Freitag im Bundestag noch Änderungen gegeben habe, die aus seiner Sicht erst noch beraten werden müssten. Ein Antrag seiner Fraktion für eine weitere Anhörung sei aber abgelehnt worden. Er könne inhaltlich nicht nachvollziehen, warum die "Ampel" das Gesetz schon diese Woche verabschieden wolle, obwohl es erst Mitte Mai in den Bundesrat solle, sagte der CDU-Politiker.

"Die Menge der Verfahrensfehler ist absolut gravierend", sagte Heilmann. "Kein Antrag in einem Kleingartenverein würde rechtmäßig mit dieser Art des Vorgehens beschlossen werden können." Er habe deshalb in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung "gegen die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes noch in dieser Woche" eingereicht.

Heilmann hatte es im vergangenen Jahr mit einem ähnlichen Vorgehen geschafft, die für Anfang Juli geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes vorläufig zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag des Politikers statt, der sich wegen kurzer Beratungsfirsten in seinen Rechten als Abgeordneter beeinträchtigt sah. Die abschließende Lesung des Gesetzentwurfs musste deshalb auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben werden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass die deutschen Ziele für die Verringerung von Treibhausgasemissionen künftig nur noch insgesamt erreicht werden müssen. Bisher mussten auch sektorale Zielvorgaben in einzelnen Bereichen wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft oder Industrie erreicht werden. Insbesondere im Verkehrssektor wurden dies aber in den vergangenen Jahren regelmäßig überschritten.

Das Bundeskabinett hatte die Reform des Klimaschutzgesetzes schon vergangenes Jahr beschlossen, parlamentarisch umgesetzt wurde sie aber bisher nicht. Eine Drohung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit Fahrverboten für Autos, um die Anforderungen der bisherigen Rechtslage zu erfüllen, brachte dann Bewegung in die Gespräche. Dies machte auch den Weg für die Verabschiedung des Solarpakets frei, das die FDP mit dem Klimaschutzgesetz verknüpft hatte.

Auch das Solarpaket I steht am Freitag im Bundestag zur Abstimmung an. Anders als das Klimaschutzgesetz soll es noch am selben Tag in den Bundesrat, um bald in Kraft zu treten. Es soll unter anderem die Nutzung sogenannter Balkonkraftwerke und die Nutzung von Solaranlagen in Mehrfamiliengebäuden erleichtern sowie mehr Flächen für Solarparks freigeben.

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Bundestag nahm am Mittwoch den Entwurf des geänderten Klimaschutzgesetzes mit den Stimmen der Ampel-Koalition an. Neben der Unionsfraktion votierten auch AfD und Linke gegen die Vorlage.

(B.Izyumov--DTZ)