Deutsche Tageszeitung - Mordanklage: Krankenschwester soll Patienten bewusstlos gemacht und beraubt haben

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Mordanklage: Krankenschwester soll Patienten bewusstlos gemacht und beraubt haben


Mordanklage: Krankenschwester soll Patienten bewusstlos gemacht und beraubt haben
Mordanklage: Krankenschwester soll Patienten bewusstlos gemacht und beraubt haben / Foto: © AFP/Archiv

Eine Krankenschwester soll in Regensburg insgesamt sechs Patienten ein starkes Beruhigungsmittel gespritzt haben, um sie bewusstlos zu machen und auszurauben. Eine Patientin starb, wie die Staatsanwaltschaft der bayerischen Stadt am Freitag mitteilte. Sie erhob Anklage wegen Mordes, fünffachen versuchten Mordes, Raubs und gefährlicher Körperverletzung gegen die 36 Jahre alte Krankenschwester.

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Diese arbeite aktuell nicht mehr, sondern sitze bereits seit Ende Februar in Untersuchungshaft. Die Klinikleitung habe die Frau angezeigt, woraufhin Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei mit xErmittlungen begannen, hieß es.

Ausgangspunkt sei insbesondere ein Vorfall von Mitte Februar gewesen. Eine 77 Jahre alte Patientin habe geschildert, dass die Krankenschwester ihren Zugang gespült habe, woraufhin sie in eine tiefe Bewusstlosigkeit gefallen sei. Nach dem Aufwachen am nächsten Morgen habe sie bemerkt, dass ihre Ringe im Gesamtwert von etwa 500 Euro fehlten. Bei der Auswertung einer Blutprobe der Patientin sei ein Beruhigungsmittel nachgewiesen worden, das für das Pflegepersonal frei zugänglich gewesen sei.

In fünf weiteren Fällen seien Patienten bewusstlos geworden, während die Krankenschwester Dienst hatte, ihre Infusionsflaschen wechselte oder Zugänge spülte. In drei Fällen hätten die Betroffenen später gemerkt, dass Wertgegenstände fehlten.

Eine 65 Jahre alte Patientin habe einen Atemstillstand erlitten und sei gestorben, nachdem die Krankenschwester ihr mutmaßlich das Beruhigungsmittel verabreicht hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeschuldigten vor, die Taten heimtückisch und aus Habgier begangen zu haben. Diese bestreite die Vorwürfe, hieß es. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Regensburg.

(W.Budayev--DTZ)

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