Deutsche Tageszeitung - Mord an Ehefrau mit Armbrust und Messer: Lebenslange Haft für Mann in Sachsen

Mord an Ehefrau mit Armbrust und Messer: Lebenslange Haft für Mann in Sachsen


Mord an Ehefrau mit Armbrust und Messer: Lebenslange Haft für Mann in Sachsen
Mord an Ehefrau mit Armbrust und Messer: Lebenslange Haft für Mann in Sachsen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau mit einer Armbrust und einem Messer hat das Landgericht im sächsischen Zwickau einen 46-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2023 seine Ehefrau in der früheren gemeinsamen Wohnung in Plauen mit geladener Armbrust abgepasst, ihr zunächst gezielt mit einem Bolzen ins Gesicht geschossen und ihr anschließend mit einem Messer mehrere tödliche Stichverletzungen am Hals zugefügt hatte.

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Hintergrund war die vom Angeklagten nicht akzeptierte Trennung der Eheleute, in deren Folge der Mann seiner 37-jährigen Ehefrau das Recht auf ein eigenständiges Leben absprach, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Dem Gericht zufolge war das Ehepaar Teil der sogenannten BDSM- beziehungsweise Sadomasoszene.

Die Frau sollte dem Mann "gehören" und seine Sklavin sein. Weil sie das nicht mehr wollte und sich trennte, soll der Mann den Mord der Anklage zufolge geplant haben. Er überraschte die Frau in der einstigen gemeinsamen Wohnung, wo sie noch regelmäßig Katzen fütterte.

Mit einer erst kurz vor Prozessende abgegebenen Erklärung räumte der Angeklagte den Angaben zufolge die Tötung seiner Ehefrau ein, stellte das Geschehen aber als Totschlag dar. Er habe die Armbrust am Tattag lediglich deshalb bei sich gehabt, um diese wegen eines geplanten Onlineverkaufs zu fotografieren.

Es sei dann zu einem Streit und einer anschließenden körperlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Folge sich ein Schuss aus der Armbrust gelöst und seine Frau getroffen habe. Diese sei dann mit zwei Messern auf ihn zugekommen, worauf er sich ebenfalls ein Messer gegriffen und auf sie eingestochen habe.

Dieser Einlassung folgte das Schwurgericht aufgrund der vorliegenden Beweise nur teilweise. Die Richter gingen aufgrund von Indizien vielmehr von einer geplanten Tat aus und sahen die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Zudem hatten die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergeben, dass weder die Geschädigte noch der Angeklagte Abwehr- oder Kampfverletzungen aufwiesen.

Die Getötete hinterließ eine 13-jährige Tochter, die heute in einem Kinderheim lebt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zur Zahlung eines Hinterbliebenengelds an das Mädchen, das als Nebenklägerin auftrat, in Höhe von 25.000 Euro. Für Teile der Hauptverhandlung und auch für die Plädoyers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(M.Dorokhin--DTZ)

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