Deutsche Tageszeitung - Russland wegen Wahl-Ausschluss von Oppositionellem verurteilt

Russland wegen Wahl-Ausschluss von Oppositionellem verurteilt


Russland wegen Wahl-Ausschluss von Oppositionellem verurteilt
Russland wegen Wahl-Ausschluss von Oppositionellem verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen des Ausschlusses eines Oppositionspolitikers von den Parlamentswahlen 2021 verurteilt. Die Nichtzulassung von Lew Markowitsch Schlosberg sei ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Wahlfreiheit, urteilte das in Straßburg ansässige Gericht am Dienstag. Die von den russischen Behörden angeführte Begründung - die Teilnahme an einer Demonstration der Opposition - sei "willkürlich" gewesen.

Textgröße ändern:

Schlosberg hatte im Januar 2021 an einer Solidaritätsveranstaltung für den inzwischen in Haft verstorbenen Oppositionellen Alexander Nawalny teilgenommen, der zu diesem Zeitpunkt einen Giftanschlag überstanden hatte und bei seiner Rückkehr nach Russland inhaftiert worden war. Wenige Monate später urteilte ein Gericht in Moskau, dass Schlosberg deswegen nicht als Kandidat für die Wahl für die Duma antreten dürfe. Das Straßburger Gericht verurteilte Russland zur Zahlung einer Entschädigung von 5000 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 7500 Euro.

Die Freiheit, an einer friedlichen Versammlung teilzunehmen, sei ein Grundrecht, betonte das Gericht. Die Ausübung dieses Rechts dürfe nicht bestraft werden, insbesondere nicht durch ein Verbot, bei der Parlamentswahl anzutreten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte sich für zuständig erklärt, da diese Geschehnisse aus der Zeit stammten, in der Russland noch Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention war. Im September 2022 schied Russland formell aus, nachdem der Europarat das Land wegen des brutalen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgeschlossen hatte. Zu dem Zeitpunkt waren allerdings noch tausende Klagen gegen Russland anhängig.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Goldschakal auf Sylt darf wieder gejagt werden: Gericht lehnt Eilantrag ab

Auf der Nordseeinsel Sylt darf der zum Abschuss freigegebene wilde Goldschakal, der für die Tötung von fast 80 Lämmern verantwortlich gemacht wird, wieder gejagt werden. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht lehnte am Donnerstag einen Eilantrag gegen die Entnahme des Tiers ab. Es liege eine "zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot" vor, argumentierte das Gericht. Die Jagd auf den Schakal war wegen des Eilverfahrens ausgesetzt worden. (Az. 8 B 16/25)

Irakischer Schiitenführer warnt vor Angriffen auf Irans Anführer

Der irakische Schiitenführer Ayatollah Ali Sistani hat vor den Konsequenzen eines Angriffs auf iranische Anführer gewarnt. Ein Angriff auf die "oberste religiöse und politische Führung" des Iran würde "schreckliche Folgen für die Region" haben und könnte sie in "allgemeines Chaos" stürzen, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung des geistlichen Oberhaupts der Schiiten im Irak.

48-jähriger Pilot stirbt bei Absturz von Segelflugzeug in Baden-Württemberg

Beim Absturz eines Segelflugzeugs ist in Baden-Württemberg der 48-jährige Pilot ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Aalen mitteilte, gingen am Donnerstagmittag mehrere Notrufe ein. Die Anrufer teilten demnach mit, dass nahe Stimpfach im Landkreis Schwäbisch Hall ein Segelflugzeug in einen Wald gestürzt sei.

Ermittlungen gegen mafiöses Betrügernetzwerk: Weitere Festnahme in Niedersachsen

Bei Ermittlungen gegen ein mafiaähnliches nigerianisches Kriminellennetzwerk haben Ermittler aus Niedersachsen einen weiteren Verdächtigen gefasst. Der 46-Jährige sei an seinem Wohnort Bremen festgenommen worden, teilten die Polizei in Delmenhorst und die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Donnerstag mit. Ein Richter habe Haftbefehl erlassen. Dem Mann würden "zahlreiche Betrugs- und Geldwäschedelikte" vorgeworfen. Vier Verdächtigen saßen bereits in Haft.

Textgröße ändern: