Deutsche Tageszeitung - Säugling mit Kissen erstickt: Urteil gegen Mutter aus Hamburg rechtskräftig

Säugling mit Kissen erstickt: Urteil gegen Mutter aus Hamburg rechtskräftig


Säugling mit Kissen erstickt: Urteil gegen Mutter aus Hamburg rechtskräftig
Säugling mit Kissen erstickt: Urteil gegen Mutter aus Hamburg rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Die Verurteilung einer Frau aus Hamburg wegen der Tötung ihres Säuglings und eines Angriffs auf ihren schlafenden Lebensgefährten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwarf die von der Angeklagten eingelegte Revision gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Hamburg nach Angaben aus Karlsruhe vom Mittwoch.

Textgröße ändern:

Das Landgericht hatte die Frau im Mai zu acht Jahren Haft wegen Totschlags sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt, wobei es von einer verminderten Schuldunfähigkeit ausging. Sie hatte ihren drei Wochen alten Sohn im Mai 2023 mit einem Kissen erstickt, im August 2023 attackierte sie dann ihren schlafenden Partner mit einem Messer. Dieser wachte allerdings auf und konnte den Angriff abwehren.

Das Landgericht Hamburg ging von verminderter Schuldfähigkeit infolge einer Persönlichkeitsstörung aus. Die Beschuldigte befand sich demnach damals in einer depressiven Überforderungs- und Verzweiflungsspirale. Ihre Störung habe sie zugleich auch daran gehindert, sich professionelle Hilfe zu holen.

Die Frau war zum Zeitpunkt des Urteils 33 Jahre alt. Nach der Tötung ihres Kinds wurde sie zunächst in Untersuchungshaft genommen. Da erste psychiatrische Untersuchungen Zweifel an ihrer Schuldfähigkeit aufkommen ließen, wurde sie nach einigen Wochen entlassen. Auch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie lagen laut Behörden damals nicht vor. Sie befand sich deshalb zu Hause, wo sie später ihren Partner angriff.

Nach der Attacke auf ihren Lebensgefährten wurde die Beschuldigte zunächst in einer Psychiatrie untergebracht. Später kam sie in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof befindet sich in Karlsruhe. Er hat allerdings auch eine Dienststelle in Leipzig. Dort sind zwei seiner Strafsenate angesiedelt.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten

US-Präsident Donald Trump hat den russischen Staatschef Wladimir Putin nach eigenen Angaben um die Freilassung des seit Jahren inhaftierten US-Bürgers Stephen Hubbard gebeten. Es sei an der Zeit, Hubbard zurückzuholen, sagte Trump am Dienstag in Washington. Der Lehrer im Ruhestand war im Oktober 2024 in Moskau wegen angeblichen "Söldnertums" für die Ukraine zu einer Haftstrafe von fast sieben Jahren verurteilt worden.

Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen in Mailand schickt Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni 500 Soldaten in die Großstadt. Die Soldaten sollten bis Jahresende in Mailand bleiben und die Polizei unterstützen, erklärte Meloni am Dienstag nach einer Kabinettsitzung. "Es gibt das Recht zu demonstrieren, aber nicht, unsere Städte zu plündern", sagte die rechtsgerichtete Regierungschefin in einem Online-Video.

Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt

Gut vier Jahre nach dem Tod von 53 Migranten in einem überhitzten Lastwagen im US-Bundesstaat Texas ist einer der Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige aus Guatemala sei mitverantwortlich für den Tod der Menschen gewesen, die von Mexiko aus in die USA gelangen wollten, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag zu dem Urteil des Bundesgerichts in San Antonio.

Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen

Das erste Abschiebezentrum von EU-Ländern in einem Drittstaat wird voraussichtlich in Ruanda entstehen. Eine Vereinbarung zwischen dem afrikanischen Land und den fünf EU-Mitgliedstaaten, die die Einrichtung solcher Zentren vorantreiben, könnte bereits im nächsten Monat unterzeichnet werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen erfuhr. Ruanda wird seit langem als mögliches Aufnahmeland genannt und ist den Angaben zufolge inzwischen der klare Favorit.

Textgröße ändern: